EU zum Nachschlagen
"Könnte sich jemals ein vereintes Europa das gemeinsame Erbe teilen, wäre seinen drei- oder vierhundert Millionen Bewohnern Glück, Wohlstand und Ehre in unbegrenztem Ausmaße beschieden." - Winston Churchill
Geschichte der Europäischen Union
Der Beginn der Zusammenarbeit für ein friedliches Europa
Europa - für lange Zeit stand dieser Kontinent für Kriege und blutige Auseinandersetzungen zwischen benachbarten Völkern. Das 20. Jahrhundert in Europa war geprägt von den Schrecken der beiden Weltkriege und der Feindschaft zwischen den Staaten. So ist der im Jahr 1945, nach Ende des Zweiten Weltkrieges, entstandene Wunsch nach Frieden und Einigkeit nicht verwunderlich. Nur fünf Jahre nach Kriegsende (1950), wird der Grundstein für die zukünftige Europäische Union gelegt, als Frankreichs Außenminister Robert Schumann einen Plan zur Errichtung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) vorschlug.
Die sogenannte Schuman-Erklärung, welche von dem Unternehmer Jean Monnet inspiriert und von Schuman und seinen engen Beratern verfasst wurde, leitete den Prozess der europäischen Integration mit dem Projekt einer gemeinsamen französischen und deutschen Kohle- und Stahlproduktion ein. 1951 entschlossen sich die sechs Gründungsstaaten der EU - Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande – für ein Bündnis, welches den gemeinsamen Wohlstand sowie die Sicherung des dauerhaften Friedens bestrebte. Zum ersten Mal übertrugen Nationalstaaten einige souveräne Rechte auf eine neue, supranationale Institution. Die Schuman-Erklärung stellt einen Wendepunkt in der Geschichte Europas dar.
Nur wenige Jahre später, im März 1957, wurden aus der EGKS, durch die Unterzeichnung der Römischen Verträge, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom). Hieraus resultiert der Vorläufer des heutigen Europäischen Parlaments, welches seit dem 30. März 1962 seinen offiziellen Namen trägt. Zu einer Zeit in welcher der Kalte Krieg den Kontinent spaltete, wurde zugleich eine neue Ära der immer engeren Zusammenarbeit in Europa eingeläutet.
Die Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs
Dank des gemeinsamen Wirtschaftsmarktes, welcher durch die 1957 geschaffene Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) beschlossen wurde, florierte die europäische Wirtschaft der 1960er-Jahre innerhalb des Bündnisses. Aber auch andere Teile Europas profitieren von der Zusammenarbeit. So wird schon 1960 der Freihandel und die wirtschaftliche Integration zwischen bestimmten Nationen wie Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs mit der Gründung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gefördert.
Während sich durch den symbolträchtigen Bau der Berliner Mauer die Spaltung zwischen Ost- und Westeuropa weiterentwickelte, setzte die Europäische Gemeinschaft weiterhin auf gemeinsames wirtschaften innerhalb der Mitgliedstaaten. 1962 trug die Partnerschaft zwischen der Landwirtschaft und der Gesellschaft (sog. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ) dazu bei, dass die Landwirte mehr Unterstützung erhielten und eine nachhaltige ressourcenschonende Bewirtschaftung als Maß galt. Für die Bürgerinnen und Bürger hatte dies zur Folge, dass der Erwerb von sicher hergestellten, bezahlbaren und ausreichend vorhandenen Nahrungsmitteln sichergestellt wurde.
1963 schloss die Gemeinschaft durch die Unterzeichnung des Yaoundé-Abkommens ihr erstes Internationales Handelsabkommen. Das Abkommen zwischen der EWG und den achtzehn afrikanischen Partnerstaaten beschloss neben der wirtschaftlichen Zusammenarbeit beider Kontinente, auch eine europäische Entwicklungshilfe für die Partnerstaaten mit Hilfe des Europäischen Entwicklungsfonds. Die damals begonnene Partnerschaft Afrikas und Europas ist auch heute eines der wichtigsten Kooperationsprojekte der EU.
1965 wurden durch den Fusionsvertrag die beiden Gemeinschaften EWG und Euratom, sowie die EGKS zusammengelegt. Der Fusionsvertrag besiegelte die Zusammenlegung der Exekutivorgane der 3 Gemeinschaften. Die Folge: Es gab nur noch eine gemeinsame Kommission, einen gemeinsamen Rat, ein gemeinsames Parlament sowie einen gemeinsamen Verwaltungshaushalt. Die Europäische Union wie wir sie heute kennen begann ihre Form anzunehmen.
Die Gemeinschaft wächst
Die gute Zusammenarbeit der sechs Staaten und die Vorteile des gemeinsamen Binnenmarktes führten dazu, dass die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft auch für andere Länder attraktiv wurde. Am 1. Januar 1973 traten Großbritannien, Dänemark und Irland bei. Aber auch politische und wirtschaftliche Umbrüche innerhalb des Jahrzehnts sind für die immer attraktiver wirkende Mitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft verantwortlich.
Während sich die Demokratie als Staatsform in Europa weiter durchsetze, sorgte auch der im Oktober 1973 entfachte arabisch-israelische Krieg für Veränderungen. So plagten die gesamte Europäische Gemeinschaft eine Energiekrise und erhebliche wirtschaftliche Probleme aufgrund von eingeschränkten Erdöllieferungen und Preiserhöhungen. 1974 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft als Zeichen ihrer Solidarität, einen wichtigen neuen Fonds (Europäische Fonds für regionale Entwicklung) im Rahmen der europäischen Regionalpolitik einzurichten. Auf diese Weise sollten Gelder von reichen in arme Regionen umgelenkt werden, um dort die Infrastruktur zu verbessern, Investitionen anzuziehen und Arbeitsplätze zu schaffen. Die Gemeinschaft sollte gemeinschaftlich stark sein, auch in Krisenzeiten.
Dies sollte auch für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinschaft gelten. 1979 wählten diese zum ersten Mal direkt die Mitglieder des Europäischen Parlaments, welche von nun an nach europaweiten Fraktionen gruppiert waren. Ein bedeutender Schritt in Richtung Bürgernähe und Partizipation auf europaweiter Ebene.
Europa im Wandel
Zwei Jahre später kam Griechenland dazu und 1986 wurden Spanien und Portugal Teil der Gemeinschaft. Im selben Jahr wurde ein weiterer wichtiger Vertrag, die "Einheitliche Europäische Akte" (EEA) von den Außenministern der Mitgliedstaaten unterzeichnet. Das in diesem Vertrag vorgesehene Ziel war die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes bis Ende des Jahres 1992.
Weitere Erweiterung
Schon kurz darauf (2001) wurde der Vertrag von Nizza unterschrieben, der eine institutionelle Reform beinhaltete, welche die EU auf die geplante Osterweiterung auf 25 Mitgliedstaaten im Jahr 2004 vorbereiten sollte. Schließlich traten dann 2004 insgesamt 10 neue Staaten der EU bei - Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Slowenien, Ungarn, Malta und Zypern. Im gleichen Jahr der Osterweiterung wurde auch ein neuer Vertrag unterschrieben, der Vertrag über eine Europäische Verfassung. Dieser schlug jedoch fehl, da das ein Jahr später in Frankreich und den Niederlanden durchgeführte Referendum negativ ausfiel. Aus diesem Grund musste neu über den Vertrag verhandelt werden. 2007 wurde dann die neue Version des Vertrages in Lissabon von allen Mitgliedstaaten unterzeichnet. Weiterhin wuchs die EU 2007 mit Bulgarien und Rumänien auf 27 Mitgliedstaaten an.
Am 1. Januar 2009 sollte der Vertrag von Lissabon in Kraft treten. Dies wurde als wichtig angesehen, da im Juni 2009 die Wahlen für das Europäische Parlament stattfanden und die Bürger bei den Wahlen bereits in voller Kenntnis des neuen Vertrages sein sollten. Bis zu diesem Datum sollten alle Mitgliedstaaten den Vertrag ratifiziert haben. Im März 2008 hatten Frankreich, Slowenien, Ungarn und Rumänien dem Vertrag zugestimmt und ihn ratifiziert. Deutschland hatte den Vertrag im Mai 2008 ratifiziert. Endgültig trat der Vertrag von Lissabon jedoch erst am 1. Dezember 2009 in Kraft.
Ein schwieriges Jahrzehnt
Als 28. Mitgliedsstaat trat Kroatien am 1. Juli 2013 der EU bei.
Das Vereinigte Königreich ist das erste Land in der Geschichte der Europäischen Union, das die Gemeinschaft verlassen will. Am 23. Juni 2016 haben sich die Briten mit einer knappen Mehrheit von 52 % durch ein Referendum dafür entschieden. Diese Entscheidung hat Theresa May dann Ende März 2017 formal bei der Europäischen Union entsprechend Artikel 50 des EU-Vertrags eingereicht. Der Austritt Grußbritanniens aus der EU ist mit dem 01. Februar 2020 rechtskräftig.
Krisen, der Weg zur Erholung und heute
Derzeit werden mit 5 weiteren Ländern offizielle Beitrittsverhandlungen geführt - mit Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien. Außerdem gehört die Türkei dazu, wobei jedoch nach aktuellem Stand ein Beitritt als unrealistisch zu bewerten ist.
Nach den russischen Militärangriffen auf die Ukraine forderte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj am 26. Februar 2022 die sofortige Aufnahme seines Landes in die Europäische Union. Am 28. Februar 2022 unterzeichnete Selenskyj eine Bewerbung für die EU-Mitgliedschaft.
Mit einer überwältigenden Mehrheit sprachen sich am 1. März 2022 die Abgeordneten des EU-Parlaments für die Aufnahme von Beitrittsgesprächen aus.