EU-Institutionen
Europäisches Parlament
Europäischer Rat
Hier kommen die Staats- und Regierungschefs der einzelnen Mitgliedstaaten und die/der Präsident/in des Europäischen Rates zusammen. Zusätzlich nehmen noch die/der Kommissionspräsident/in und die/der Hohe Vertreter/in für Außen- und Sicherheitspolitik an den sogenannten "Gipfeltreffen" teil, jedoch ohne ein Stimmrecht zu besitzen. Bereits 1974 wurde der Rat gegründet. Erst mit dem Vertrag von Lissabon erhielt er letztlich den Status einer EU-Institution.
Seit dem 01. Dezember 2019 ist Charles Michel der dritte ständige Präsident des Europäischen Rates. Die/der Präsident/in wird alle zweieinhalb Jahre gewählt und hält den Vorsitz im Europäischen Rat, ohne selbst ein Stimmrecht zu besitzen. Vor allem im Bereich der Einigung Europas und den dazu gehörigen politischen Fragen hat der Europäische Rat großen Einfluss. Wenn Verträge oder Organe geändert werden sollen, wenn es um Fragen im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik geht oder wenn über Krisensituationen debattiert werden muss, so wird all das bei den Tagungen des Europäischen Rates besprochen. Wenn es Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten gibt, so bemüht sich der Europäische Rat darum, einen Konsens herzustellen. Im Großen und Ganzen ist dieses Organ dazu da, die politischen Leitlinien für die EU zu erstellen.
Der Rat der Europäischen Union oder Ministerrat
Im Rat der Europäischen Union sind die einzelnen Mitgliedstaaten vertreten. Häufig wird dieses Organ im alltäglichen Sprachgebrauch kurz als Rat bezeichnet, es ist aber nicht mit dem Europäischen Rat zu verwechseln, in dem die Regierungschefs der Mitgliedsstaaten tagen. Man nennt den Rat der Europäischen Union auch Ministerrat, da sich hier die Minister/innen der Mitgliedstaaten zu bestimmten Themen treffen. Wenn also zum Beispiel ein Thema bezüglich der Umweltpolitik auf der Tagesordnung steht, so setzen sich im Rat die Umweltminister/innen der Mitgliedstaaten zusammen. Der Vorsitz des Rates wechselt nach einem halben Jahr. Im ersten Halbjahr 2020 hat Kroatien den Vorsitz, im zweiten Halbjahr Deutschland. Beim Rat handelt es sich um das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Die Sitzungen des Rates finden in Brüssel und in Luxemburg statt. Insgesamt gibt es zehn unterschiedliche Zusammensetzungen des Rates, zum Beispiel Justiz und Inneres oder Wirtschaft und Finanzen. Die Minister/innen der nationalen Regierungen handeln im Interesse ihres Landes und repräsentieren dieses auf europäischer Ebene. Wenn ein/e Minister/in eines Landes eine Entscheidung des Rates unterstützt, so wird diese Entscheidung auch automatisch von seinem nationalen Parlament und seiner Regierung unterstützt. Diese Art der Repräsentation gewährleistet die demokratische Entscheidungsfindung, da die nationalen Regierungen von den jeweiligen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gewählt worden sind.
Insgesamt gibt es sechs Aufgabenbereiche, für die der Rat hauptsächlich zuständig ist. Der Rat bildet, zusammen mit dem Parlament, die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt. Außerdem ist er für die Abstimmung unter den Mitgliedsstaaten im Bereich Wirtschafts- und Sozialpolitik zuständig. Weiterhin werden vom Rat internationale Verträge und Abkommen zwischen der EU und anderen Ländern abgeschlossen. Gemeinsam mit dem EP stimmt der Rat dem Haushaltsplan der EU zu. Auch in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU ist der Rat entscheidend, allerdings muss sich der Rat in diesem Bereich an die vorgegebenen Leitlinien des Europäischen Rates halten. Der letzte Aufgabenbereich des Rates bezieht sich auf die Koordination der Kooperation der nationalen Gerichte in Straffällen. Die Arbeit des Rates bezieht sich somit zum großen Teil auf die erste Säule der Europäischen Union. Die Stimmverteilung im Rat ist von der Größe der Bevölkerung des Staates abhängig. Trotzdem sind die Stimmen zugunsten der kleineren und bevölkerungsschwächeren Länder angepasst. Mit dem Vertrag von Lissabon gibt es für den Ministerrat einige Änderungen. Die größte Veränderung die der Rat erfährt betrifft den Bereich der Entscheidungsverfahren. Der Vertrag sieht vor, dass im Rat immer mit qualifizierter Mehrheit entschieden wird, wenn nicht ausdrücklich festgelegt ist, dass in einem bestimmten Bereich durch Einstimmigkeit entschieden werden soll. Die qualifizierte Mehrheit beruht laut dem Vertrag von Lissabon auf einer doppelten Mehrheit, die auf der einen Seite durch Zustimmung von 55% der Mitgliedstaaten und auf der anderen Seite durch Unterstützung durch 65% der EU-Bevölkerung erreicht wird. Das Einstimmigkeitsverfahren, bei dem jeder einzelne Mitgliedstaat sein Veto einlegen kann, wird weiterhin angewandt, wenn es um die Bereiche Steuern, Verteidigung, Außenpolitk und soziale Sicherheit geht.
Europäische Kommission
Der Europäische Gerichtshof
Bei dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) handelt es sich um die Hüterin des Rechts. Er wurde bereits 1952 mit dem EKGS-Vertrag eingeführt und sitzt in Luxemburg. Der Gerichtshof setzt sich aus einer/einem Richter/in pro Mitgliedstaat zusammen, er besteht also derzeit aus 27 Richter/innen. Die Richter/innen werden für sechs Jahre ernannt und können auch wiederernannt werden. Meistens tagt der Gerichtshof jedoch zur Steigerung der Effizienz nicht in voller Besetzung, sondern mit 15 Richter/innen, der sogenannten "Großen Kammer". Natürlich müssen die Richter/innen völlig überparteilich sein. Der Gerichtshof wählt einen der Richter/innen für drei Jahre als Präsidentin/Präsidenten. Es gibt acht Generalanwältinnen bzw. Generalanwälte, die den Gerichtshof unterstützen. Es gibt verschiedene Klagearten, die vom EuGH bearbeitet werden:
- Bei einem Vorabentscheidungsersuch können sich die nationalen Gerichte der Mitgliedsstaaten, welche Zweifel über die Auslegung einer EU-Rechtsvorschrift haben, an den EuGH wenden und um Rat bitten. Der Gerichtshof antwortet dann in Form einer Vorabentscheidung um die Zweifel des nationalen Gerichts auszuräumen.
- Eine andere Art der Klage ist die Vertragsverletzungsklage. Eine solche kann von der Kommission als Hüterin der Verträge eingeleitet werden, wenn diese die Vermutung hat, dass ein Mitgliedstaat gegen Vorlagen der Verträge verstößt. Der Gerichtshof prüft dann, ob die Anschuldigungen gerechtfertigt sind und fällt sein Urteil.
- Bei der Nichtigkeitsklage handelt es sich um eine weitere Klageart, bei der die Kommission, der Rat oder ein Mitgliedstaat sich an den EuGH wenden können, wenn sie einen bestimmten Rechtsakt der EU für rechtswidrig oder nichtig ansehen. Der Gerichtshof entscheidet dann, ob der Rechtsakt tatsächlich für nichtig erklärt wird. Auch Einzelpersonen können sich mit einer solchen Klage an den EuGH wenden.
- Die letzte Klagearten betrifft die Untätigkeitsklagen. Die EU-Institutionen können von Mitgliedstaaten oder auch gegenseitig für die Unterlassung bestimmter Entscheidungen oder Handlungen verklagt werden. Der Gerichtshof klärt, ob die Untätigkeit in dem jeweiligen Fall wirklich rechtswidrig ist.
Das Gericht erster Instanz
Diese unterstützende Institution für den Europäischen Gerichtshof wurde 1989 ins Leben gerufen. Sie sollte auf der einen Seite dafür sorgen, dass der Gerichtshof die vielen Rechtsfragen, die an ihn herangetragen werden bewältigen kann, und auf der anderen Seite den Rechtsschutz der Bürger verbessern. Wie auch der EuGH setzt sich das Gericht Erster Instanz aus mindestens einem Richter aus jedem Mitgliedstaat zusammen. Auch hier werden die Richter für sechs Jahre ernannt, können wiederernannt werden und wählen für drei Jahre einen Präsidenten aus ihrer Mitte. Das Gericht Erster Instanz ist dem EuGH beigeordnet und kümmert sich hauptsächlich um Rechtsfragen in bestimmten Bereichen. Wenn es sich also um Klagen von Privatpersonen, Organisationen oder Unternehmen handelt, oder wenn Fragen im Bereich des Wettbewerbsrechts betroffen sind, so kümmert sich das Gericht Erster Instanz darum. Im Gegensatz zum EuGH stehen diesem Gericht keine Generalanwälte zur Unterstützung zur Verfügung. Getagt wird meistens in Kammern mit drei oder fünf Richtern, nicht selten auch als Einzelrichter.
Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss
Neben dem Ausschuss der Regionen, bildet der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) eines von zwei beratenden Gremien, das neben der Europäische Kommission, das Europäischen Parlament und den Europäischen Rat mit seinem Expertenwissen unterstützt. Seine Hauptaufgabe ist die Verbindung europäischer Institutionen mit der organisierten Zivilgesellschaft der Mitgliedsstaaten. Die Mitglieder des EWSA vertreten eine große Bandbreite wirtschaftlicher, kultureller sowie sozialer Interessen in ihren Mitgliedstaaten. Diese Interessen tauschen sie in der Vernetzung der Europäischen Institutionen und den Vertretern der Zivilgesellschaft, wie etwa Nichtregierungsorganisationen, Vereine oder Verbände aus. Dadurch wird ein direkter Dialog zwischen beiden Akteuren hergestellt, in welchem die Vertreter der Zivilgesellschaft ihren Standpunkt deutlich machen können. Mit der Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen und Initiativstellungnahmen zu ausgewählten Themen, kommt der EWSA dieser Aufgabe nach. Der EWSA trägt daher maßgeblich zu einem integrativen und demokratischen Europa bei, indem er mehreren Akteuren in der Zivilgesellschaft eine Plattform bietet um ihre Interessen zu artikulieren.
Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen (ADR) ist eine beratende Versammlung aus lokalen und regionalen Vertretern der Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission. Seine Aufgabe ist es die Interessen der Regionen und der Kommunen auf der lokalen Eben zu vertreten. Da die Rechtsakte der Europäischen Union auf diesen beiden Ebenen maßgeblich umgesetzt werden, spielt der ADR eine besondere Rolle in der europäischen Gesetzgebung. In seiner beratenden Funktion verabschiedet er Stellungnahmen und hält politische Debatten zu aktuellen Themen ab. Nach dem Vertrag von Lissabon wurde die Funktion des ADR weiter bestärkt, indem die Europäische Kommission, je nach Politikfeld verpflichtet ist, den ADR anzuhören. Wann immer die Interessen der Regionen oder der lokalen Ebene durch eine Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission berührt werden, kann der ADR dazu Stellung nehmen. Weiterhin kann der ADR Empfehlungen in der Gesetzgebung aussprechen.
Europäische Zentralbank und der Europäischer Rechnungshof
Die Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main ist für die Festlegung und Durchführung der Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet zuständig. Ebenfalls gehört zu ihren Aufgaben die Aufsicht des Bankwesens. Primär ist sie dort für die Preisstabilität verantwortlich. Seit dem 01.11.19 ist die Französin Christine Lagarde die amtierende EZB-Präsidentin.
Der Europäische Rechnungshof prüft die Einnahmen und Ausgaben des EU-Haushalts. Sie prüfen, ob die Konten die finanzielle Situation für das Prüfungsjahr korrekt wiedergeben (Prüfungen zur Rechnungsführung), ob alle finanziellen Transaktionen den Regeln entsprechend durchgeführt werden (Konformitätsprüfungen) und ob EU-Fonds ihre Ziele möglichst wirtschaftlich erreichen (Leistungsprüfungen). Diese Ergebnisse werden dann von den anderen EU-Organen genutzt, um den EU-Haushalts zu überwachen und wenn nötig zu verbessern.