EU-Bürgerbeauftragte
Der/die Europäische Bürgerbeauftragte, auch Ombudsmann bzw. Ombudsfrau genannt, wird vom Europäischen Parlament gewählt. Die Position existiert seit 1995 und wurde im Vertrag über die Europäische Union festgelegt.
Am 1. Oktober 2013 übernahm Emily O'Reilly dieses Amt. Die Autorin und ehemalige Journalistin arbeitete bereits seit 2003 als nationale Ombudsfrau in ihrer Heimat Irland.
Der/die Europäische Bürgerbeauftragte ist dafür zuständig, Beschwerden über Missstände in der EU zu untersuchen. Zu den Organen, die er/sie untersuchen kann, gehören nicht nur die Kommission, der Rat und das Parlament, sondern auch andere Institutionen wie beispielsweise die Europäische Arzneimittel-Agentur. Von den Untersuchungen des Ombudsmanns bzw. der Ombudsfrau ausgenommen sind der Europäische Gerichtshof, das Gericht Erster Instanz und das Gericht für den öffentlichen Dienst. Die Tätigkeit des/der Bürgerbeauftragten geht meistens auf Beschwerden von Europäischen Bürger und Bürgerinnen zurück, er/sie hat aber auch die Möglichkeit, selbst die Initiative zu ergreifen. Beispiele für solche Beschwerden sind Diskriminierung, Machtmissbrauch oder Verweigerung von Informationen in der Verwaltungstätigkeit der Institutionen. Was der Ombudsmann bzw. die Ombudsfrau nicht bearbeiten kann, sind Beschwerden über nationale und regionale Einrichtungen oder Behörden, über nationale Gerichte oder über Unternehmen und Einzelpersonen.