Flucht und Asyl
Angesichts weltweiter Krisen und Kriege suchen Millionen von Menschen Schutz sowohl in angrenzenden Staaten als auch in Westeuropa und Deutschland. 65 Millionen Menschen sind laut Vereinten Nationen weltweit auf der Flucht. Vor allem der Krieg in Syrien veranlasst die Menschen nach wie vor, ihr Land zu verlassen und Zuflucht – unter anderem auch in Deutschland – zu suchen.
Hand in Hand mit staatlichen Einrichtungen und Wohlfahrtsorganisationen ermöglicht eine Vielzahl von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern seit Sommer 2015 die Erstversorgung und Betreuung der nach Deutschland geflüchteten Menschen.
Entsprechend dem NRW-Verteilungsschlüssel hat Duisburg inzwischen 6800 Flüchtlinge (Stand: Juli 2016) aufgenommen. Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Vereine, Initiativen, Institutionen und zahlreiche ehrenamtlich engagierte Duisburger Bürgerinnen und Bürger helfen gemeinsam mit städtischen Einrichtungen, damit die Menschen Schutz und Orientierung im Alltag finden.
Duisburg konnte mittlerweile die Aufnahmeverpflichtungen weitestgehend erfüllen, so dass, – die Zahl der derzeit in Deutschland ankommenden Flüchtlinge zugrunde gelegt – kurzfristig mit keinen gravierenden Zuweisungen mehr zu rechnen ist.
Herausforderung für die Stadtgesellschaft
Neben der seit Jahren zu verzeichnenden hohen Zuwanderung von Menschen aus Südosteuropa stellt die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen eine große Herausforderung für die Stadtgesellschaft dar. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Duisburg Ende 2015 die „Koordinierungsgruppe Integration / Asyl“ ins Leben gerufen und damit eine Arbeits- und Organisationsstruktur geschaffen, die alle Akteure an einen Tisch bringt, um schnell und pragmatisch Integrationsmaßnahmen für asylsuchende und geflüchtete Menschen anbieten zu können.
Die Koordinierungsgruppe Integration / Asyl setzt sich aus den städtischen Ämtern für Soziales und Wohnen, schulische Bildung, Jugend, Ordnung, dem Kommunikationsreferat des Oberbürgermeisters, der Volkshochschule, der Agentur für Arbeit und dem jobcenter Duisburg sowie dem Sprecher der Wohlfahrtsverbände zusammen. Zudem sind das Büro der Bildungsregion Duisburg, das strategische Fördermanagement (Büro des Oberbürgermeisters) und die Stabsstelle für Wahlen, Europaangelegenheiten und Informationslogistik eingebunden. Mit der Gesamtkoordination der Integrationsarbeit für Flüchtlinge ist das Kommunale Integrationszentrum (KI) betraut, das hierzu die „Geschäftsstelle Integrationskoordination Flucht und Asyl“ (GIKoF&A) installiert hat. Die GIKoF&A ist damit Ansprechpartner für die Federführer der „Koordinierungsgruppe Integration / Asyl“, sie ist Bindeglied zwischen städtischer Verwaltung und allen anderen Akteuren und sie stellt durch Planung, Organisation und Dokumentation die Arbeit der Koordinierungsgruppe sicher.
Integrationsmaßnahmen: koordiniert und verzahnt
Aufgabe der „Koordinierungsgruppe Integration / Asyl“ ist es, in enger Abstimmung mit den jeweiligen Fachämtern und –einheiten und im Austausch mit Verbänden, Vereinen und Ehrenamtsinitiativen eine Optimierung der bereits im letzten Jahr ad hoc und provisorisch herausgebildeten Strukturen herbeizuführen, die Informationslage zu verbessern, neue Integrationsangebote bei erkannten Angebotslücken zu entwickeln und bestmöglich aufeinander abzustimmen.
Das folgende Schaubild gibt einen Überblick über die Handlungsfelder und die maßgeblichen thematischen Schnittstellen, die in der “Koordinierungsgruppe Integration / Asyl“ vernetzt sind.
Handlungsfelder
Handlungsfeld: Spracherwerb für Erwachsene
Akteure:
Volkshochschule (federführend), Netzwerk der Integrationskursträger,
Netzwerk Weiterbildung, Arbeitsagentur,
Jobcenter bzw. Integration Point,
Referat für Kommunikation und Bürgerdialog
Sprachkenntnisse: Grundlage zur Integration und Teilhabe
Der Erwerb von Sprachkenntnissen ist der erste Schritt zur Verständigung und Orientierung in einem zunächst fremden Land und die Grundlage zur Integration und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Stadt Duisburg legt daher großen Wert auf ein breites Angebot an Sprachlernkursen, die zielgruppenorientiert und mit modernen Methoden die Eingliederung von Neuzugewanderten in die Gesellschaft unterstützen. Die Partner auf diesem Gebiet entwickeln in enger Kooperation miteinander das bestehende Angebotssystem weiter und passen es aktuellen Erfordernissen an.
Aufgaben und Aktivitäten der Handlungsfeldakteure
Die Akteure bemühen sich darum, dass es ausreichende Angebote an Sprach- und Integrationskursen in Duisburg gibt und diese zielgruppenspezifisch umgesetzt werden. Im Konsens mit allen Verantwortlichen arbeiten sie an der Etablierung eines Systems, das den allgemeinen und berufsbezogenen Spracherwerb in einer ununterbrochenen Lernkette von A1 bis mindestens B1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) ermöglicht. Sie suchen nach geeigneten Fördermitteln und bringen diese zum Einsatz.
Regelmäßige Treffen der Akteure finden im Rahmen von bestehenden Netzwerken statt, in denen sich Arbeitsgruppen mit einzelnen, spezifischen Themen befassen. Alle, die im Bereich Spracherwerb und Flüchtlinge zu tun haben, treffen sich in diesen Netzwerken auf Augenhöhe. Es werden Informationen ausgetauscht, ggf. Missverständnisse ausgeräumt und Transparenz geschaffen.
Breites Angebot an Sprachkursen
In Duisburg besteht ein breitgefächertes Angebot an Sprachkursen, und es gibt viele Möglichkeiten der finanziellen Förderung durch unterschiedliche Geldgeber. Trotzdem kommt es zu Engpässen, weil die eigenen Ressourcen der Kursträger begrenzt sind, beispielsweise hinsichtlich Räumen und Kursleitern.
Die Mehrheit der Flüchtlinge in den Kursen sind junge, männliche Erwachsene. Diejenigen, die noch keine Aufenthaltserlaubnis haben, stehen vor dem Problem, dass sie noch keinen Integrationskurs besuchen können. Neben den Integrationskursen, die in der Regel erst nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens in Betracht kommen, gibt es jedoch zahlreiche andere Sprachkurse. Das sind einmal berufsbezogene Angebote wie KompAS – eine Kombination aus Integrationskurs und beruflicher Aktivierung, die sogenannten ESF-BAMF-Kurse vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und seit Jahresende 2016 aufbauende Angebote des DeuFöV-Programms (BAMF).
Basiskurse, die vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) und vom Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) gefördert werden, bieten auch Flüchtlingen ohne Chance auf schnelle Anerkennung eine Möglichkeit, in der Zeit bis zu ihrer Anerkennung schon erste, grundlegende Deutschkenntnisse zu erlangen.
Deutsch- und Integrationskurse für Erwachsene:
http://www.duisburg.de/micro2/bildungsregion_du/themen/content/Angebote_fuer_Erwachsene.php
Bewährte Sprachkurskonzepte
Verändert hat sich mit der Zuwanderung von Flüchtlingen in erster Linie die Quantität der Sprachkurse. Die inhaltlichen Konzepte der Sprachkurse haben sich in den nunmehr elf Jahren ihres Bestehens bewährt, so dass hier Veränderungen nur in kleinerem Rahmen vorgenommen werden müssen. Auch die Quantität der Zweitschriftlerner, also derjenigen, die zwar arabisch schreiben und lesen können, aber mit lateinischen Buchstaben nicht vertraut sind, hat sich in den letzten Monaten erheblich erhöht.
Die Kommunikation und Zusammenarbeit mit den
anderen Handlungsfeldkoordinatoren und allen Akteuren
ist aus der Sicht von Barbara Aldag, stellvertretende Leiterin
der Volkshochschule, sehr gut. Alle ziehen am gleichen Strang.
„Wir befinden uns in einem stetigen Optimierungsprozess“.
Handlungsfeld: Arbeitsmarktintegration
Akteure:
Jobcenter Duisburg (federführend), Arbeitsagentur Duisburg,
Amt für Soziales und Wohnen, Ordnungsamt / Ausländerbehörde,
verschiedene Bildungsträger
Integration Point Duisburg
Anfang 2016 startete das Projekt „Integration Point“(IP) bei der Arbeitsagentur Duisburg. Integration Points gibt es inzwischen in vielen Kommunenin NRW. Mit diesem Modellsollen die Zuständigkeiten der Arbeitsagenturen, der Jobcenter und der städtischen Ämter, die sich mit Anliegen von geflüchteten Menschen und Asylbewerbern befassen, zusammengeführt werden. Die unterschiedlichen Behörden und Einrichtungen arbeiten koordiniert zusammen. Das reduziert unnötige Gänge, verhindert Reibungsverluste und beschleunigt den Prozess der Arbeitsmarktintegration.
Unterstützung von geflüchteten Menschen mit guter Bleibeperspektive
Aufgabe der Mitarbeiter/innen des Integration Points ist es, geflüchtete Menschen mit guter Bleibeperspektive frühzeitig anzusprechen und sie bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu unterstützen. So konnten nach dem Start zum Jahresanfang bereits im September 2016 rund 700 geflüchtete Menschen vom IP beraten und begleitet werden. Noch vor der Entscheidung über ihren Asylantrag werden sie von den Mitarbeiter/innen bereits in den Unterkünften kontaktiert und bei ihren Schritten in den Arbeitsmarkt begleitet. Das Durchschnittsalter der betreuten Flüchtlinge liegt unter 35 Jahren.
Im IP werden zunächst die Kompetenzen, beruflichen Erfahrungen, ggf. Berufs- und Schulabschlüsse der geflüchteten Menschen festgestellt. Aufgrund der vorliegenden Voraussetzungen werden ihnen dann entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen.
Die Agentur für Arbeit bietet dazu eine Reihe von Orientierungs- und Bildungsmaßnahmen an. Sie enthalten vielfach auch beruflich relevante Sprachlernangebote, um bereits vor Teilnahme an einem Integrationskurs – die erst mit dem Abschluss des Asylverfahrens möglich ist – erste, grundlegende Deutschkenntnisse zu erwerben.
Alle Angebote an geflüchtete Menschen werden mit zusätzlichen Haushaltsmitteln finanziert, so dass es zu keinen Kürzungen von Leistungen für Arbeitslose und andere Anspruchsberechtigte kommt.
Differenziertes Angebot an Maßnahmen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IP haben inzwischen ein großes Netzwerk aufgebaut, so dass geflüchtete Menschen mit einem breiten und differenzierten Angebot an Bildungsmaßnahmen versorgt werden können.
Die Teilnahme an den angebotenen Maßnahmen richtet sich nach dem Aufenthaltsstatus, der Bleiberechtsperspektive, dem Qualifizierungsstand, dem Alter oder anderen persönlichen Voraussetzungen der geflüchteten Menschen. Es besteht daher ein stark differenziertes und an diverse rechtliche Voraussetzungen geknüpftes Angebotssystem. In Kooperation mit dem Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) wird eine Beratung zur Anerkennung von Berufs- und Schulabschlüssen angeboten.
Vereinzelt konnten geflüchtete Menschen mit vorhandener beruflicher Qualifikation und Erfahrung in eine Arbeitsstelle vermittelt werden. So das Bespiel eines Zahntechnikers, der sich an den Integration Point in Duisburg wandte und mit Unterstützung des Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters einen Arbeitsplatz in einem Duisburger Dentallabor fand.
Förderung unterschiedlicher Zielgruppen
Das Bildungszentrum des Handwerks und das Bauhandwerk haben gemeinsam Orientierungskurse für Jugendliche initiiert, die schon gut Deutsch sprechen und mindestens das Niveau A2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“ aufweisen. Gemeinsam mit Bildungsträgern und Kollegschulen wurden 2 Klassen eingerichtet, um den Hauptschulabschluss zu erlangen.
Die Abschlüsse einzelner Akademiker wurden anerkannt.
Eine Bildungsmaßnahme speziell für Ärzte wird gemeinsam von mehreren Agenturen für Arbeit und Jobcenter aus dem Ruhrgebiet angeboten.
Im Herbst 2016 haben die ersten Teilnehmer die Maßnahmen verlassen. Je nach individuellem Qualifizierungsstand werden sie in weiteren Maßnahmen geschult und begleitet, damit sie einen Einstieg in den regionalen Arbeitsmarkt finden können.
Seitens des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IABwurde eine Studie veröffentlicht, die zeigt, dass nach sechs Jahren rd. 50 % der geflüchteten Menschen eine Arbeitsstelle gefunden haben.
Zurzeit läuft das Arbeitsmarktprogramm “Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)” an, das Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge schafft. Damit können sie bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens an den deutschen Arbeitsmarkt herangeführt werden und Einblicke in das berufliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland erhalten.
Link zur Agentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdnrw/duisburg/Agentur/index.htm (Öffnet in einem neuen Tab)
Handlungsfeld: Beratung und begleitende Hilfen
Akteure
im Anerkennungsverfahren der Asylbewerber/innen:
das Amt für Soziales und Wohnen (federführend),
die Wohlfahrtsverbände, das Gesundheitsamt,
das Jugendamt und die Psychiatrische Hilfsgemeinschaft (PHG)
Aufgaben und Aktivitäten der Handlungsfeldakteure
Die Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften und in Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt sowie ihre Betreuung und Begleitung bilden das Aufgabenspektrum der Akteure in diesem Bereich. Auch die Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen sowie die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehört in dieses Handlungsfeld.
In bestehenden Netzwerken und Arbeitskreisen koordinieren die Akteure die Maßnahmen, stimmen sie mit allen Beteiligten ab und sorgen für eine Transparenz der Angebote.
Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge
Die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge in den Sammelunterkünften war zunächst die größte Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Ehrenamtlichen in diesem Handlungsfeld. Im September 2016 lebten rund 6500 Flüchtlinge in Unterkünften wie Schulen und Turnhallen. Die Betreuung und Begleitung dieser Menschen in den derzeit 20 Heimen und über 900 Wohnungen (Stand: Januar 2017) fußt auf einem Drei-Säulen-Modell. In jedem Flüchtlingsheim arbeiten mindestens zwei Betreuer/innen des Sozialamtes, die täglich anwesend sind, ein Wachdienst ist für die Sicherheit zuständig und die Wohlfahrtsverbände bieten vor Ort Beratung und Betreuung an. Durch eine Vielzahl von ehrenamtlichen Unterstützer/innen im Umfeld der Unterkünfte wird dieses Konzept zusätzlich unterstützt.
Aufgrund des Wohnungsleerstands in Duisburg konnten im Herbst 2016 mehr als die Hälfte der geflüchteten Menschen bereits noch im Anerkennungsverfahren in Wohnungen untergebracht werden. Dazu mietete die Stadt Duisburg beispielsweise zusammenhängende Wohnungskontingente in verschiedenen Stadtteilen an, in die überwiegend Familien einzogen. Ein Büro mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamts dient als Anlaufstelle bei Fragen des täglichen Zusammenlebens, auch mit der Nachbarschaft, oder bei Problemen der Flüchtlinge in der Anfangs- und Eingewöhnungsphase.
Alleinstehende Frauen mit Kindern werden inzwischen in einem eigens für sie hergerichteten Wohnheim untergebracht. Hier finden rund 80 Personen Platz.
Betreuung von traumatisierten Flüchtlingen
Flüchtlinge, die aufgrund von Krieg und anderen Gewalterfahrungen in ihren Herkunftsländern oder auf der Flucht traumatisiert sind, werden vom Gesundheitsamt und der Psychiatrischen Hilfsgemeinschaft betreut.
Herausforderungen gut bewältigt
Peter Keimer, Abteilungsleiter beim Amt für Soziales und Wohnen, ist mit der Bewältigung der Erstunterbringung und -versorgung der Menschen durchaus zufrieden. „Während die Aufnahme und Beherbergung der Flüchtlinge über längere Zeit einem ‚Katastropheneinsatz‘ gleichkam und wir ständig improvisieren mussten, ist rückblickend zu sagen, dass wir die Herausforderungen dennoch gut gemeistert haben. Ohne Nutzung der Wohnungsleerstände und dem engagierten und massiven Einsatz aller Beteiligten wäre dies jedoch nicht zu schaffen gewesen.“
Handlungsfeld: Schulische Versorgung
Akteure:
Das Amt für schulische Bildung ist Federführer im Handlungsfeld Schulische Versorgung. Es ist zuständig für die Organisation und Steuerung der Zuweisung der Schülerinnen und Schüler an die jeweiligen Schulen. Das Kommunale Integrationszentrum, das die Beratungen für „Seiteneinsteiger“ durchführt, das Schulamt, verantwortlich für die fachlichen Angebote, und das Gesundheitsamt, das die Gesundheitsuntersuchungen durchführt, sind die weiteren Kooperationspartner und Akteure in diesem Handlungsfeld.
Beschulung schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher im Großen und Ganzen gelungen
Mit dem gemeinsamen Projekt „Beschulung von Seiteneinsteigern“ gelang es, die Herausforderung der Beschulung von rund 4000 Schülerinnen und Schülern zu meistern. Vor dem Hintergrund, dass aufgrund des Rückgangs der Schülerzahlen viele Schulen in Duisburg geschlossen wurden und sich jetzt im Laufe eines Jahres (2015-16) die Zahl der schulpflichtigen Kinder aus Flüchtlingsfamilien verdoppelt hat, waren enorme Anstrengungen zu leisten. In Duisburg muss inzwischen jede Schule mindestens zwei Förderklassen für geflüchtete und neuzugewanderte Schüler einrichten. Die Schulen versuchen dies „mit vielen kreativen Ideen“ möglich zu machen. Erschwerend kommt in Duisburg allerdings hinzu, dass viele Lehrerstellen unbesetzt bleiben, weil es nicht genügend Bewerbungen von Lehrerinnen und Lehrern gibt.
Zusätzliche Förderung für neuzugewanderte Schülerinnen und Schüler
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus geflüchteten und neuzugewanderten Familien können über zwei Jahre in sogenannten „internationalen Vorbereitungsklassen“ zusätzlich gefördert werden. Danach kommen sie in Regelklassen. Schwerpunktmäßig werden schulpflichtige Flüchtlinge, die aus dem Grundschulalter heraus sind, den Gesamtschulen und Sekundarschulen zugewiesen. Schülerinnen und Schüler aus südosteuropäischen Familien lernen überwiegend in Schulen in Hochfeld und Marxloh.
Aufgrund der starken Zunahme der schulpflichtigen Kinder in Duisburg und der in den letzten Jahren heruntergefahrenen schulischen Kapazitäten, sind An- und Erweiterungsbauten an Duisburger Schulen erforderlich geworden. Auch werden nach Einschätzung des Amtes für schulische Bildung, Schülerinnen und Schüler zur kurzfristigen Bedarfsdeckung temporär in mobilen Klasseneinheiten („Containerklassen“) untergebracht werden müssen. Eine entsprechende Vorlage ist im November 2016 in den Schulausschuss eingebracht worden.
Internationales Qualifizierungszentrum soll Bildungschancen verbessern
Im Schuljahr 2017/18 wird an der Gesamtschule Emschertal, am Standort Hamborn, das Internationale Qualifizierungszentrum eröffnet, das neu zugewanderte Kinder und Jugendliche mit individuellen Fördermaßnahmen besser an das deutsche Schulsystem heranführen soll. In einem sechsmonatigen Kurs sollen sie erste Kenntnisse der deutschen Sprache erwerben, bevor sie von einer Regelschule aufgenommen werden. Mit abgeordneten Lehrerinnen und Lehrern von Duisburger Schulen, einer Stelle für Schulsozialarbeit sowie Vertretern des Kommunalen Integrationszentrums soll das Qualifizierungszentrum multiprofessionell aufgestellt sein. Die Initiatoren des neuen Qualifizierungszentrums versprechen sich neben der Entlastung der Duisburger Schulen, die Weiterentwicklung bestehender pädagogischer Modelle und eine bessere schulische Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen.
Weitere Infos:
Zweiter Sachstand zur Umsetzung des Jahresberichts Schulentwicklungsplanung 2016 vom 2.11.2016 (Öffnet in einem neuen Tab)
https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1563858&type=do& (Öffnet in einem neuen Tab)
Dritter Sachstand zur Umsetzung des Jahresberichts zur Schulentwicklungsplanung 2016 vom 21.01.2017 (Öffnet in einem neuen Tab)
https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1569134&type=do& (Öffnet in einem neuen Tab)
Handlungsfeld: Kinder, Jugendliche und Familien
Akteure:
Jugendamt (federführend), Kommunales Integrationszentrum, Deutsches Rotes Kreuz und verschiedene Jugendhilfeträger
Aufgaben und Aktivitäten der Handlungsfeldakteure
Die Akteure in diesem Handlungsfeld haben den Auftrag, Kinder und Jugendliche mit Freizeit- und Bildungsangeboten zu versorgen sowie in ausreichendem Umfang Kinderbetreuungs- und Eltern-Kind-Angebote zur Verfügung zu stellen.
Die Akteure und Partner haben in enger Kooperation unter der Federführung des Jugendamts ein breit gefächertes Angebot für geflüchtete Kinder, Jugendliche und ihre Familien auf die Beine gestellt. Die Angebote lassen sich den folgenden drei Bereichen zuordnen:
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Jugendzentren, Spielhäuser, Abenteuerspielplätze
Diese Einrichtungen stehen allen Kindern und Jugendlichen offen und werden auch von Flüchtlingen aufgesucht. Alle Einrichtungen in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften machen Angebote für diese Zielgruppen; Sie holen teilweise Kinder und Jugendliche aus den Unterkünften ab und bringen sie in die Freizeiteinrichtungen.
Kinder- und Tageseinrichtungen
Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen gesetzlich geregelten Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser kann in Form eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung oder einer Betreuung in der Kindertagespflege abgedeckt werden. Ab Vollendung des dritten Lebensjahres wird eine Betreuung durch eine qualifizierte Tagespflegeperson nur noch in besonderen Ausnahmefällen genehmigt, denn ab dem dritten Geburtstag eines Kindes bezieht sich der gesetzliche Anspruch nur noch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung. Diese gesetzliche Regelung gilt auch für Kinder aus Flüchtlingsfamilien.
Um den Kindern und Eltern zeitnah ein Bildungsangebot zu unterbreiten, gibt es Eltern-Kind-Gruppen in 13 Stadtteilen und an 18 verschiedenen Standorten im Rahmen des Landesprogramms Förderung von Maßnahmen zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen(Flükids).
Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
Duisburg hat 313 unbegleitete Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren aufgenommen. Ein Kind war bei der Ankunft unter sechs Jahre. (Stand: Ende August 2016). Die meisten stammen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak (rund 74 %). Die anderen kommen aus Regionen wie Albanien, Indien, Libanon und verschiedenen afrikanischen Ländern. Das Jugendamt Duisburg hat zum 31.12.2016 insgesamt 263 Vormundschaften für UMA übernommen.
Ordnung und Sicherheit
Ein weiterer wichtiger Akteur in der Koordinierungsgruppe „Integration Flucht/Asyl“ ist das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg. Es informiert die Akteure und Kooperationspartner in dieser Runde über gesetzliche Grundlagen des Aufenthalts von Flüchtlingen und ihre Auswirkungen.
Aufgaben
Das Ordnungsamt ist zuständig für Meldeangelegenheiten, die Erteilung von Aufenthaltstiteln und – bei Ablehnung des Asylbegehrens – für die Beendigung des Aufenthalts von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Während der Dauer des Asylverfahrens erteilt die Behörde in der Regel eine Aufenthaltsgestattung mit einer Dauer von wenigen Monaten. Wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können, im Herkunftsland den Menschen jedoch ernsthafter Schaden droht, kommt nach § 4 des Asylgesetzes der subsidiäre Schutz zur Geltung. Dies gilt beispielsweise für Menschen, die aus Syrien und dem Irak geflohen sind. Ist ein subsidiärer Schutz gegeben, erteilt das Ordnungsamt eine Aufenthaltsgestattung von zunächst einem Jahr. Ein erheblicher Anteil der Flüchtlinge in Duisburg kommt aus den beiden Staaten Syrien und Irak.
Vernetzung hilft, Probleme frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu finden
DerInformationsaustausch in der Koordinierungsgruppe und die Vernetzung mit den dortigen Akteuren trägt aus Sicht des Ordnungsamtes dazu bei, dass Probleme schnell erkannt und entsprechende Lösungen gefunden werden. Nachdem in der Koordinierungsgruppe z.B. die Situation von Flüchtlingen thematisiert wurde, die aufgrund der kurzen Dauer ihrer Aufenthaltstitel auf dem freien Wohnungsmarkt keine Wohnung finden, wurde eine Informationsveranstaltung mit Wohnungsunternehmen organisiert. Bei diesem Treffen informierte das Ordnungsamt über die verschiedenen Aufenthaltstitel und deren rechtliche Folgen, wodurch die Vorbehalte auf Seiten der Vermieter teilweise ausgeräumt werden konnten.
In manchen Situationen ist eine Kooperation des Ordnungsamtes mit weiteren städtischen Ämtern erforderlich, wenn beispielsweise der gesetzliche Vormund eines „unbegleiteten minderjährigen Ausländers“ (UMA) – das Jugendamt - den ausländerrechtlichen Status eines Mündels mit der Ausländerbehörde klären möchte.
Schnellere Bearbeitung von Asylanträgen – Entlastung für die Ordnungsämter
Seit Sommer 2016 werden die Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration deutlich schneller beschieden. Dadurch nimmt beispielsweise die Zahl derjenigen Flüchtlinge ab, derenAufenthaltstitel in kurzen, regelmäßigen Abständen verlängert werden müssen.Da auch gleichzeitig ein Rückgang bei den Zahlen der neuankommenden Flüchtlinge zu verzeichnen ist, kann von einer teilweisen Entlastung der Ordnungsämter – in diesem Arbeitsbereich – gesprochen werden. Anerkannte Asylbewerber erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, abgelehnten Asylbewerbern wird eine Frist gesetzt, bis zu dieser sie das Land verlassen müssen.
Mehr freiwillige Ausreisen als Abschiebungen
Sehr viele Menschen, die nach einem abgelehnten Asylantrag vom Duisburger Ordnungsamt aufgefordert werden, Deutschland zu verlassen, reisen freiwillig aus. Wenn dies nicht geschieht, erfolgt die Abschiebung durch die Ausländerbehörde und den städtischen Außendienst des Ordnungsamtes. Auf Grund einer gesetzlichen Änderung im Herbst 2015 gibt es seit dem nur noch unangekündigte Abschiebungen.
Internetseite des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Duisburg:
https://duisburg.de/vv/32/index.php (Öffnet in einem neuen Tab)
Büro der Bildungsregion Duisburg
Ein weiterer wichtiger Partner in der Koordinierungsgruppe Integration / Asyl ist das Büro der Bildungsregion Duisburg, das alle Bildungsakteure in der Stadt und der Region vernetzt, bildungspolitische Entwicklungen begleitet und neue Konzepte auf den Weg bringt.
Bildung – ein Grundpfeiler der Integration
Neuzugewanderte und geflüchtete Menschen sind vor große Herausforderungen gestellt, wenn es darum geht, Anschluss an die neuen Bildungsstandards und -erfordernisse zu finden und eine Perspektive für ihr Leben zu entwickeln. Die Erlangung von Deutschkenntnissen, das Erlernen von Gepflogenheiten und Werten der aufnehmenden Gesellschaft, die Entwicklung und Anpassung beruflicher Qualifikationen sowie die Anerkennung von schulischen und beruflichen Abschlüssen des Herkunftslandes sind wichtige Aspekte und Schritte im Integrationsprozess. Die Akteure der Bildungsregion Duisburg unterstützen diesen Integrationsprozess durch vielfältige Angebote.
Beratung und Unterstützung von Bildungsakteuren
Das Büro der Bildungsregion Duisburg (Bildungsbüro) steht mit seinen Kontakten in der Region und seinem Wissenspool in den Handlungsfeldern Bildungsberatung, Verkehrs- und Bildungssprache Deutsch, Inklusion, Bildungslaufbahnen undKoordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte allen bildungspolitischen Akteuren beratend und vermittelnd zur Seite.
Im Rahmen der Flüchtlingsarbeit unterstützt das Bildungsbüro vor allem bei der Koordinierung der Angebote für Neuzugewanderte. Hierfür sind seit Dezember 2016 zwei Mitarbeiterinnen des Bildungsbüros koordinierend tätig. Sie strukturieren die vorhandene Angebotslandschaft und ermöglichen so einen Überblick über die bestehenden Bildungsangebote für die Neuzugewanderten. Auf deren Grundlage sollen etwaige Angebotslücken sichtbar und mit Unterstützung der Bildungsakteure geschlossen werden. Hierbei werden sowohl Angebote, die sich an Zugewanderte aus Südost-Europa als auch die, die sich an Flüchtlinge richten, beobachtet.
Das Bildungsbüro hat eine Akteurslandkarte mit Bildungsangeboten für Neuzugewanderte in Duisburg veröffentlicht:
Akteurslandkarte Marxloh, Hamborn, Obermarxloh, Fahrn und Altenrade (Öffnet in einem neuen Tab)
Akteurslandkarte Hochfeld, Mitte und Neudorf-Nord (Öffnet in einem neuen Tab)
Weitere Infos: http://www.duisburg.de/micro2/bildungsregion_du/themen/content/Neuzugewanderte.php (Öffnet in einem neuen Tab)
Für das Netzwerk der Integrationskursträger „Deutsch Lernen in Duisburg“ (DLID) stellt das Büro seine Internetseite zur Verfügung. Netzwerk „Deutsch Lernen in Duisburg“:
http://www.duisburg.de/micro2/bildungsregion_du/themen/content/Netzwerk_DLID.php (Öffnet in einem neuen Tab)
Auch das von dem Büro Bildungsregion mitinitiierte Netzwerk Weiterbildung Duisburg (www.weiterbildung-duisburg.de) wird bei seinen Aktivitäten und Veranstaltungen unterstützt. Besonders die Bildungsberatungs- und Bildungsangebote des Netzwerks sollen den Integrationsprozess der Neuzugewanderten fördern.
Initiative „Bildungsberatung für alle. Welcome!“
Die Initiative „Bildungsberatung für alle. Welcome!“ wurde von den beiden Netzwerken „Weiterbildung Duisburg“ und “Deutsch lernen in Duisburg” sowie dem Büro Bildungsregion ins Leben gerufen und hilft allen Interessierten bei der Auswahl geeigneter Bildungsangebote. Die Bildungsberater/innen unterstützen ebenso bei der Frage nach geeigneten Finanzierungsquellen für diese Bildungsangebote. Die Bildungsberatung kann auch in englischer, französischer, türkischer, rumänischer oder arabischer Sprache erfolgen. Die Initiative wird vom Büro der Bildungsregion Duisburg und dem Kommunalen Integrationszentrum unterstützt.
Klaus-Peter Müller, Leiter des Bildungsbüros:
“Die Zusammenarbeit in der Koordinierungsgruppe Flucht& Asyl stärkt unsere Arbeit im Büro Bildungsregion. Die erfolgreiche Durchführung der letztjährigen Bildungskonferenz wäre ohne die Strukturen der Koordinierungsgruppe undenkbar gewesen. Aber auch die jetzt gestartete Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte nutzt die Strukturen der Koordinierungsgruppe. Dafür sind wir allen Beteiligten und uns unterstützenden Institutionen sehr dankbar.”
Weitere Infos auf der Webseite Weiterbildung Duisburg:
http://www.weiterbildung-duisburg.de/themen/bildungsberatung-fuer-alle-welcome/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Internetseite des Büros der Bildungsregion Duisburg:
http://www.duisburg.de/micro2/bildungsregion_du/index.php (Öffnet in einem neuen Tab)