Personalangelegenheiten

Beschreibung

Der Schulträger ist unter anderem dazu verpflichtet das für die Schulverwaltung notwendige Personal zur Verfügung zu stellen. Das Sachgebiet „Personal“ hat damit insbesondere die Aufgabe die Personalangelegenheiten für die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister sowie Schulsekretärinnen und Schulsekretäre wahrzunehmen. Hier erfolgen vor allem die Stellenbesetzungsverfahren sowie Stellenbemessungsverfahren und die personalfürsorgerische Betreuung.