Untere Bodenschutzbehörde
Der Boden ist eine wichtige Lebensgrundlage. Durch Schadstoffeinträge und Eingriffe in den Boden, kann dieser aber nachhaltig geschädigt werden.
Die Untere Bodenschutzbehörde ist eine Sonderordnungsbehörde, die dafür sorgt, dass die Vorgaben der geltenden Gesetze zum Schutz des Bodens (Bundes-Bodenschutzgesetz, Landesbodenschutzgesetzes NRW) und der zugehörigen Rechtsverordnungen eingehalten werden.
Beschreibung
Zu den Hauptaufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde zählen die Pflege des Katasters für altlastenverdächtige Flächen und Altlasten, die Durchführung von Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung, die Erkundung und Behandlung flächenhafter schädlicher Bodenveränderungen sowie die Umsetzung notwendiger Maßnahmen zu Abwehr von Gefahren, die von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen ausgehen.
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten sie Informationen über die Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde.
- Auskunft aus dem Altlastenkataster (Öffnet in einem neuen Tab)
- Oberbodenbelastungen (Öffnet in einem neuen Tab) (Handlungsempfehlungen, Bodenschutzgebiete, Haus- und Kleingartensanierung)
- Bodenverunreinigungen/Bauanträge (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bodenschutz (Öffnet in einem neuen Tab) (Schützenswerte Böden, Ein und Aufbringen von Boden; Info für Bauherren)
- Grundwasserbeschaffenheit