Naturschutzgebiete

Beiderseits des Rheins erstrecken sich auf Duisburger Stadtgebiet große zusammenhängende Bereiche einer verhältnismäßig intakt gebliebenen, für den Niederrhein charakteristischen Auenlandschaft.

Hier finden sich Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter Pflanzen- und Tierarten, deren Bestand durch Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu sichern ist. Mit Altwasserarmen, Altstromrinnen und einer bäuerlichen Kulturlandschaft, die durch ein dichtes Netz von Hecken, Kopfbaumreihen, Gehölzstreifen und Obstbäumen gekennzeichnet ist, besitzen diese siedlungsnahen Gebiete außerdem einen besonders großen Erholungswert.

Für den Erhalt der Natur und dieser Landschaften ist ein besonderer Schutz erforderlich und deshalb stehen sie unter Naturschutz.

Das größte Naturschutzgebiet ist die Rheinaue Walsum (Öffnet in einem neuen Tab).

Naturschutzgebiete sind nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten
  • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  • wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.


Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten."

Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

Für Informationen über Naturschutzgebiete und die dort geltenden Bestimmungen ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig.