Naturdenkmale
Besonders schön oder sehr selten muss er sein, mit einer weit ausladenden Krone, einem dichten Laubwerk und einem makellosen Stamm - dann kann der Baum zu einem Naturdenkmal werden.
Als Naturdenkmale werden Einzelbäume und Findlinge festgesetzt, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen von Bedeutung sind oder durch ihre Seltenheit, Eigenart und Schönheit beeindrucken.
Naturdenkmale unterliegen dem besonderen Schutz gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) und wurden im Duisburger Landschaftsplan von 1992 festgesetzt.
Derzeit befinden sich rund 80 Naturdenkmale auf Duisburger Stadtgebiet.
In Duisburg findet man diese in der freien Landschaft (Festgesetzt im Landschaftsplan der Stadt Duisburg) oder aber auch innerhalb der Bebauung (Festgesetzt in der Naturdenkmalverordnung (Öffnet in einem neuen Tab)der Stadt Duisburg).
Ein Großteil der besonderen Einzelschöpfungen der Natur befindet sich in Gärten und auf Grundstücken von Duisburger Bürgern. Auch sie werden von städtischen Mitarbeitern gepflegt und auf ihre Verkehrssicherheit überprüft.
Da auch Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile einem Alterungsprozess unterliegen und den widrigen Bedingungen einer Großstadt ausgesetzt sind, mussten in den letzten Jahren aufgrund von Krankheit und Sturmschäden leider einige Bäume gefällt werden.
Geschützte Landschaftsbestandteile
Außer den Naturdenkmälern können gemäß § 28 BNatSchG auch geschützte Landschaftsbestandteile als kleinflächige Schutzgebiete ausgewiesen werden. Im Unterschied zu Naturdenkmälern können diese jedoch vom Menschen geschaffen worden sein, wie z. B. Friedhöfe oder Parks. Das ermöglicht die Ausweisung in Siedlungsgebieten und Kulturlandschaften.
Geschützte Landschaftsbestandteile (Öffnet in einem neuen Tab) sind gemäß § 29 Abs. 1 BNatSchG "rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
- zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
- zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
- wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten."