Wir über uns

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Art. 3 (2) GG (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)

Im März 1985 wurde die Einrichtung einer kommunalen Gleichstellungsstelle bei der Stadt Duisburg vom Rat der Stadt beschlossen. Drucksachen-Nr. 993 vom 7. März 1985

Das Frauenbüro ist die Interessenvertretung der Duisburgerinnen und ihrer geschlechtsspezifischen Belange im Rathaus; denn die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist die Durchsetzung des verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebene. Ihre unterschiedlichsten Aufgabenfelder, Rechte und Kompetenzen basieren auf rechtlichen Grundlagen. Dies ist in der Hauptsatzung der Stadt Duisburg festgeschrieben, die auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes vom 9. November 1999 (GV. NRW. S. 590) zuletzt geändert durch Gesetz zur Neuregelung des Gleichstellungsrechts vom 6. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1051) näher ausgeführt wurde.

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Rechtliche Grundlagen