EU-DSGVO des Referates für Gleichberechtigung und Chancengleichheit

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden.Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Verantwortlicher

Stadt Duisburg 

Der Oberbürgermeister

Burgplatz 19

47051 Duisburg

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
datenschutzstadt-duisburgde

Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Das Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit ist Anlaufstelle für die Öffentlichkeit und für die Beschäftigten der Stadt Duisburg. Es berät, informiert, unterstützt alle Zielgruppen des Referates und vernetzt die zielgruppenspezifischen Akteurinnen und Akteure. Hierfür werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

Das Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit unterteilt sich in drei Themen- und Leistungsbereiche:

  • Frauen und Mädchen und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Gleichstellungsstelle/Frauenbüro der Stadt Duisburg)
  • Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung/geschlechtlicher Identität (Vielfältige Lebensformen)
  • Menschen mit Behinderung (Inklusion)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates arbeiten querschnittsorientiert zu den unterschiedlichsten Themenkomplexen im Hinblick auf die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene in Duisburg.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates beraten die Bürgerschaft und Beschäftigte der Stadt Duisburg zum jeweiligen Themenbereich und geben zum Beispiel konkrete Informationen, an wen man sich wenden kann, wenn ein Anliegen weitere Stellen betrifft.

Neben der Information und Unterstützung der Duisburger Bevölkerung entwickelt das Referat vor allem strukturverändernde Maßnahmen für die Stadtverwaltung Duisburg und implementiert referatsaufgabenrelevante Belange in die kommunale Rechtssetzung. Darüber hinaus arbeitet das Referat kontinuierlich an der Vernetzung der unterschiedlichen zielgruppenspezifischen Akteurinnen und Akteure in und außerhalb Duisburgs.

Bei der Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG NRW) nimmt die Gleichstellungsbeauftragte eine Schlüsselrolle ein. Sie hat eine wichtige Unterstützungs-, Mitwirkungs- und auch Kontrollfunktion bei allen Belangen die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. Die Gleichstellungsbeauftragte ist somit an allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen. Sie hat das Recht auf Akteneinsicht und Widerspruch sowie ein Teilnahme- und Rederecht in Gremien.

Wie werden die Daten in den einzelnen Bereichen verarbeitet?
Allgemeines
Das Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit kann persönlich, telefonisch, postalisch, per Telefax oder E-Mail kontaktiert werden. Die in diesem Zusammenhang bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden in elektronischer Form und in Papierform verarbeitet. Hierzu zählen unter anderem Namen, Geburtsdaten, Kontodaten, Anschriften, E-Mail-Adressen Beteiligter, E-Mail-Adressen Dritter.

Im Referat eingehende Daten werden ausschließlich intern verarbeitet.

Einzelnes
Im Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Referates können auch sehr persönliche Inhalte bekannt gegeben werden, beispielsweise:

  • Angaben über die Art von körperlichen und geistigen Einschränkungen und Behinderungen
  • ärztliche Behandlungsunterlagen
  • Auszüge aus Ermittlungsakten
  • Bewerbungsunterlagen
  • Einkommensnachweise
  • Fotografien
  • Kfz-Halterdaten
  • Krankenversicherungsdaten
  • Rentenversicherungsdaten
  • Schul- und Ausbildungsdaten
  • Steuerbescheide
  • Unfallberichte
  • Widerspruchs- und Klageverfahren

Eine Weitergabe von Daten kann in Einzelfällen im Wege der Amtshilfe an andere Behörden oder andere öffentliche Stellen erforderlich sein. Dann erfolgt die Weitergabe der Daten nur nach vorheriger Zustimmung der Beteiligten

Im Bereich der Vernetzungsarbeit des Referates werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Verwaltung von
E-Mail-Verteilern (Duisburger Frauennetzwerk Agenda 21; Runder Tisch „Gewaltschutzgesetz für Duisburg“; Sprechergremium Trägerkonferenz Behindertenhilfe Duisburg, etc.) erhoben, gespeichert und verarbeitet. Hierzu zählen unter anderem Namen, Titel, Funktionsbezeichnungen, Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen.

Eine Weitergabe von Daten erfolgt in Ausnahmefällen mit Einverständnis der Betroffenen an andere Behörden, an andere öffentliche Stellen oder an andere Mitglieder des jeweiligen Netzwerkes.

Im Zusammenhang mit der Teilnahme an Angeboten des Referates in Kooperation mit Dritten werden mit vorheriger Zustimmung durch eine Anmeldung personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet. Hierzu zählen unter anderem Namen, Titel, Funktionsbezeichnungen, Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen.

Eine Weitergabe von Daten erfolgt in Ausnahmefällen mit Einverständnis der Betroffenen an die Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner.

Zur Durchführung von Veranstaltungen und Projekten werden bei der Akquise von Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und ausschließlich intern genutzt. Hierzu zählen unter anderem Namen, Titel, Funktionsbezeichnungen, Bankverbindung, Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen.

Im Zusammenhang mit der Teilnahme an Angeboten des Referates werden mit vorheriger Zustimmung durch eine Anmeldung personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und ausschließlich intern genutzt. Hierzu zählen unter anderem Namen, Titel, Funktionsbezeichnungen, Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen.

Im Referat werden regelmäßig weitere personenbezogene Daten erhoben, insofern als dass Foto- und evtl. auch Filmaufnahmen für Presse- und Dokumentationszwecke gemacht werden. Diese Aufnahmen werden gespeichert und verarbeitet. Hierzu wird im Vorfeld von Veranstaltungen, Projekten oder anderen Angeboten des Referates (auch in Kooperation mit Dritten) in den Einladungen/Anmeldungen oder vor Veranstaltungsbeginn entsprechend darauf hingewiesen und damit eine vorherige Zustimmung eingeholt.

Bei der Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG NRW) werden regelmäßig personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und ausschließlich intern genutzt. Hierzu gehören beispielsweise Angaben und Informationen zu/zum:

  • Abmahnungen
  • Beförderungen
  • Beurteilungen
  • Disziplinarmaßnahmen
  • Ehestand
  • Eingruppierungen
  • Funktionsbezeichnungen
  • Kindern
  • Kündigungen
  • Lebensläufe
  • Personalakten
  • Schwerbehinderungen
  • Umsetzungen

Nach § 16 Abs. 5 LGG NRW (Dienstliche Stellung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen) sind diese auch über die Zeit ihrer Bestellung hinaus dazu verpflichtet, Verschwiegenheit über die persönlichen Verhältnisse von Beschäftigten und andere vertrauliche Angelegenheiten zu wahren.

Wie verarbeiten wir die Daten?
Die elektronische wie die papiergebundene Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Vorgaben des Datenschutzbeauftragten der Stadt Duisburg. Hierfür werden die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Personenbezogene Daten können zur Erhaltung von Beweismitteln bis zu 30 Jahre aufbewahrt werden, soweit nicht durch gesetzliche Regelungen andere kürzere oder längere Aufbewahrungsfristen vorgegeben sind.

Gelangen personenbezogene Daten an das Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit und ist eine Zuständigkeit für die Verarbeitung nicht gegeben, werden sie spätestens nach drei Jahren gelöscht.

Welche Rechte haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden. Im Falle von offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann die Auskunftserteilung abgelehnt werden.

Recht auf Berichtigung
Sollten die betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten noch zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.

Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder finden Sie unter www.datenschutz.de/projektpartner/.