Gebärdensprache
In Deutschland sprechen viele Menschen mit einer Höreinschränkung die Deutsche Gebärdensprache (DGS). DGS ist eine eigenständige Sprache und die Grammatik unterscheidet sich wesentlich von der Grammatik der deutschen Lautsprache.
Die Gebärdensprache ist...
... eine Verbindung von Gesten, Mimik und lautlos gesprochenen Wörtern. Auch die Körperhaltung ist bei der Gebärdensprache wichtig, um miteinander ins Gespräch kommen zu können.
Eine Gebärdensprache wird insbesondere von Menschen mit einer Höreinschränkung genutzt und oft heißt es auch: Gebärdensprache ist die Muttersprache der Gehörlosen.
Es gibt nicht die eine Gebärdensprache, es gibt internationale Unterschiede. Es gibt aber auch verschiedene Gebärden, also Dialekte innerhalb einer Gebärdensprache.
Menschen, die weder hören noch sehen können, benutzen eine besondere Form der Gebärdensprache, die taktile Gebärdensprache oder das sogenannte Lormen. Hier werden die Gebärden durch Berührungen auf der Handinnenfläche wahrgenommen.
Die Historie (Geschichte) der Gebärdensprache
Bereits Platon hat im 6. Jahrhundert vor Christus darüber nachgedacht, wie sich Gehörlose verständigen.
Aber erst in der Frühen Neuzeit, im 16. Jahrhundert, zu einer Zeit, als die schriftliche Sprache noch wenig verwendet wurde, gründete der spanische Benediktinermönch Pedro Ponce de Léon die erste Schule für gehörlose Kinder. Er unterrichtete in Gebärden und führte das Fingeralphabet ein. Bis dahin wurde das Fingeralphabet von den Mönchen, die ein Schweigegelübte abgelegt hatten, als Kommunikationsmittel genutzt.
Die Schule war sehr erfolgreich, so dass über das Fingeralphabet zur Kommunikation ein Buch geschrieben wurde und die Unterrichtsform schon bald Verbreitung in ganz Europa fand. Dieses Werk lieferte schließlich den ersten offiziellen Beweis, dass ein Mensch, der nicht sprechen kann, Bildung erlangen kann.
Es dauerte aber immer noch Jahrhunderte, bis sich die Gebärdensprache als anerkanntes Kommunikationsmittel durchsetzte.
Wer mehr über die Geschichte der Gebärdensprache wissen möchte, kann das zum Beispiel bei den nachfolgend aufgeführten Internetportalen unter Links & Downloads Informationen erhalten.
Warum ist die Gebärdensprache in Gesetzen verankert?
Seit Jahren wurde und wird die (Deutsche) Gebärdensprache in einer Vielzahl von (deutschen) Gesetzen aufgenommen, um auf die Belange von Menschen mit einer Höreinschränkung einzugehen und um deren Lebensalltag zu verbessern.
In Deutschland wurde im Jahr 2002 mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) die Deutsche Gebärdensprache erstmals als eigenständige Sprache anerkannt. Darüber hinaus wurden auch die lautsprachbegleitenden Gebärden als Kommunikationsform der deutschen Sprache anerkannt.
Ebenso wurde den Menschen mit einer Höreinschränkung und den Menschen mit einer Spracheinschränkung das Recht zugesprochen, im Verwaltungsverfahren - also im Umgang mit Behörden -, die Gebärden auch als Kommunikationshilfe, zum Beispiel mithilfe einer Gebärdendolmetscherin oder eines Gebärdensprachdolmetschers, zu verwenden.
Welche Form der Kommunikation genutzt werden soll, entscheiden die Betroffenen selbst. Der Anwendungsbereich und der Umfang des Anspruches sowie weitere Einzelheiten zu diesem Verwaltungsverfahren sind in der Kommunikationsunterstützungsverordnung Nordrhein-Westfalen (KHV NRW), die im Jahr 2004 in Kraft getreten ist, festgelegt worden.?
Spätestens seit dem im Jahr 2008 in Kraft getretenen Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), wird nochmals eine Förderung der Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft gefordert.
So werden zum Beispiel in Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), der sich mit dem Thema Bildung auseinandersetzt, die Kommunen dazu aufgefordert, das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen sicherzustellen und insbesondere Kindern die Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen und mit den Kommunikationsmitteln, die für das einzelne Kind am besten geeignet sind, zu ermöglichen.
Was machen wir in der Stadtverwaltung zu diesem Thema?
In der Vergangenheit wurde bereits viel Positives in Duisburg in Gang gesetzt und diesen kontinuierlichen und dynamischen Inklusionsprozess - für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung - gilt es weiterzuentwickeln und fortzusetzen.
Der Rat der Stadt Duisburg hat im September 2016 den "Duisburger Aktionsplan Inklusion - Teil 1 (Strategie/Vorgehensweise -Partizipation/Beteiligung - Struktur/Aufbau - Erste Maßnahmen)" beschlossen und die Verwaltung beauftragt, weitere erforderliche Schritte hin zu einem inklusiven Gemeinwesen in Duisburg zu entwickeln.
Ein Weg dahin ist Kommunikation mit der Stadtverwaltung über die Gebärdensprache.
Für Anliegen die Personen, mit einer anerkannten Hör- oder Sprachbehinderung, mit der Stadt Duisburg klären wollen, besteht möglicherweise ein Anspruch darauf, eine/n Gebärdendolmetscher*in hinzuzuziehen. Die Stadt Duisburg ist dann verpflichtet die Kosten zu übernehmen.
Der Berufsverband der GebärdendolmetscherInnen NRW (GSD NRW) stellt eine Liste der Dolmetscher zur Verfügung.
Eine umfangreiche Liste mit Dolmetschern finden Sie hier: Liste Dolmetscher*innen – GSD NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
Um einen Gebärdendolmetschenden von der Stadt Duisburg gestellt zu bekommen, müssen Sie bei uns einen Antrag einreichen.
Das Antragsformular finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Wann? - Sprechstunde unter Nutzung der Gebärdensprache
Sofern Sie Beratung in Anwesenheit eines*r Gebärdensprachdolmetscher*in wünschen, können Sie folgende Sprechzeiten nutzen:
An jedem ersten und dritten Montag im Monat ist die Beratung von 15.00 Uhr -17.00 Uhr und
an jedem zweiten und vierten Montag im Monat ist die Beratung von 10.00 Uhr-12.00 Uhr
Wo? - Im Betreuungsbüro Angelika Hausmann
Staatl. geprüfte Erzieherin, Sozialpädagogische Jugend- und Familienhilfe für Hörgeschädigte, Gebärdensprach-Dolmetscherin - Berufsbetreuerin
Straße | Ort | Telefon | Mobil | Fax | E-Mail-Adresse |
Hans-Böckler-Straße 23 | 47226 Duisburg Rheinhausen |
02065 8904478 |
0177 2735568 |
Fax: 02065 8904750 | Betreuungsbueroarge-hausmannde |
Einige Informationen zum Thema: „Rat und Hilfe bei Gehörlosigkeit“ finden Sie im Seniorenwegweiser: „Älter werden in Duisburg" auf den Seiten 178-182:
Die Stadt Duisburg stellt Gehörloseninformation in Gebärdensprache zur Verfügung:
Links & Downloads
- Verlinkung zum Behinderten-gleichstellungsgesetz (BGG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verlinkung zur Kommunikationsunterstützungs-verordnung Nordrhein-Westfalen (KHV NRW) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verlinkung zur App Spread the sign/Dolmetscherprogramm - Der Download dieser App macht sich gleichermaßen als Wörterbuch wie als Lernhilfe für die Gebärdensprache nützlich. (Öffnet in einem neuen Tab)
- Spreadthesign als mobile App für Android (nicht kostenlos) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Spreadthesign als mobile App für Apple (nicht kostenlos) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verlinkung zum Thema Historie "Ein kleiner Blick zurück" (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verlinkung zum Thema Historie "Einblicke in die Geschichte der ´Taubstummenbildung`" (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verlinkung zum Thema Historie "Geschichte der Gebärdensprachen" (Öffnet in einem neuen Tab)