Visum

Beschreibung

Beschreibung

Allgemeine Visapflicht

Für verschiedene Staaten sind die Einreise und der Aufenthalt nur mit einem gültigen Aufenthaltstitel gestattet. Doch wer braucht überhaupt ein Visum und wer nicht?

Unabhängig von Dauer und Zweck des Aufenthaltes gelten für Angehörige einiger Staaten Ausnahmen.

 

Touristen-Visum (Besuchsvisum)

Das Besuchsvisum gilt nur innerhalb der Schengen-Staaten für eine Dauer von 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen. Während des Aufenthaltes ist keine Erwerbstätigkeit gestattet. Die Entscheidung über die Erteilung eines solchen Visums treffen ausschließlich deutsche Auslandsvertretungen (Konsulate, Botschaften).

 Voraussetzungen 

 

Geschäftsvisum

Ein Geschäftsvisum wird ausgestellt, wenn ein Unternehmer oder eine Unternehmerin einen ausländischen Staatsangehörigen, beispielsweise für Verhandlungen, einladen möchte.

Voraussetzungen 

  • Aufenthalt in Duisburg
  • Lebensunterhalt muss geleistet werden
  • Krankenversicherungsschutz muss gewährleistet sein
  • Besondere Gründe zur Verlängerung müssen vorliegen (z.B. Krankenhausbehandlung, wichtige Geschäftsbesprechungen, zwingende Termine vor Gericht oder bei einer Behörde, erforderliche familiäre Hilfeleistung, Tod eines nahen Angehörigen, höhere Gewalt)
  • Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet
  • Beschränkungen des Visums werden in der Regel übernommen

 

Generelles

Verlängerung eines Visums (Schengenvisum)

Eine Verlängerung des Visums ist nur in Ausnahmefälle und über einen dringend erforderlichen Zeitraum möglich.

Visumsantrag zur Arbeitsaufnahme

Bei einem Visumsantrag zur Arbeitsaufnahme werden die Anträge durch die Auslandsvertretung an die Ausländerbehörde des vorgesehenen Wohnortes geschickt. Dort wird geprüft ob die Voraussetzungen erfüllt werden. Sobald die Prüfung beendet ist, wird das Ergebnis der Auslandsvertretung mitgeteilt und im besten Fall wird das Visum ausgestellt.