Verlust von ausländischen Papieren

Beschreibung

Beschreibung

Bei Verlust von ausländischen Papieren muss der Betroffene sich an seine Heimatvertretung (Konsulat) wenden und dort die Neuausstellung seines Passes beantragen.
Zuvor kann der Betroffene bei der Ausländerbehörde eine Bescheinigung zur Vorlage beim Konsulat erhalten (aus der sich u.a. seine Passdaten ergeben).
Für die Ausstellung dieser Bescheinigung erhebt die Ausländerbehörde eine Gebühr.
Die Verlustmitteilung nimmt die Ausländerbehörde bei Verlust von Pässen (und eAT) auf und informiert die Polizei auf schriftlichem Wege.

Sollte der Betroffene direkt zur Polizei gehen und dort den Verlust mitteilen, kann er mit dieser Bescheinigung zur Ausländerbehörde kommen, um dann die Bescheinigung zur Vorlage beim Konsulat zu erhalten.

Sollte der Verlust aufgrund eines Diebstahls eingetreten sein, werden die Betroffenen  zur Polizei geschickt, damit dort ein Strafverfahren eingeleitet werden kann.  Die Diebstahlanzeige der Polizei ist der zuständigen Stelle der Ausländerbehörde vorzulegen.