Verpflichtungserklärungen für Touristen

Beschreibung

Beschreibung

Durch Verpflichtungserklärungen soll ein ausreichender Krankenversicherungsschutz und ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes, während der Dauer des Aufenthaltes in Deutschland, gewährleistet sein. Der Unterzeichner verpflichtet sich, in einem Zeitraum von fünf Jahren alle, während eines Aufenthalts in Deutschland, anfallende Kosten zu übernehmen. Eine Verpflichtungserklärung wird vor der Ausstellung eines Einreisevisums verlangt. Dieses wird erst genehmigt sobald die Ausländerbehörde umfangreich geprüft hat, ob eine ausreichende Bonität für die eventuell anfallende Kostenübernahme vorhanden ist.

 

Voraussetzung

  • Wohnsitz in Duisburg
  • Persönliche Vorsprache (keine dritte Person kann zur Abgabe der Verpflichtungserklärung bevollmächtigt werden)