Fiktionsbescheinigung

Beschreibung

Beschreibung

Eine Fiktionsbescheinigung ist eine vorläufige Bestätigung der gesetzlichen Fiktion über einen noch nicht entschiedenen Aufenthaltstitel ("gilt bis auf weiteres erlaubt").


Sie wird nach §81,5 des Aufenthaltsgesetztes (AufenthG) dem Antragsteller ausgestellt, der einen Antrag auf Erteilung oder auf Verlängerung stellt.
Sofern sich der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung legal in Deutschland aufhält, gilt sein Aufenthalt als erlaubt, bis die Ausländerbehörde über seinen Antrag entschieden hat.


Ist der Aufenthaltstitel bereits abgelaufen und der Antrag verspätet gestellt, gilt die Abschiebung bis zur Entscheidung als ausgesetzt.

 

Achtung: Bitte beachten Sie, dass eine Ausreise mit einer Fiktionsbescheinigung zwar möglich ist, es jedoch bei der Wiedereinreise in das Bundesgebiet zu Problemen kommen kann.