EU-Daueraufenthaltskarte

Beschreibung

Beschreibung

Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern haben ebenfalls Freizügigkeit, wenn Sie ihre Familienangehörigen begleiten oder zu ihnen nachziehen. Dies gilt auch, wenn die Familienangehörigen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen. Sobald Sie die erforderlichen Angaben machen, wird ihnen eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt. 

Dasselbe gilt für Familienangehörige von Staatsangehörigen der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

Familienangehörige, die sich seit fünf Jahren mit dem Unionsbürger ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, erwerben ein Daueraufenthaltsrecht. Auf Antrag wird dann eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt.