Wegfall der Umkennzeichnungspflicht von Fahrzeugen bei Wechsel des Zulassungsbezirkes

Beschreibung

Beschreibung

Die Pflicht zur Umkennzeichnung eines zugelassenen Fahrzeuges kann auf Antrag der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters entfallen.
Dies gilt bundesweit seit 2015, wenn kein Halterwechsel erfolgt.
Seit dem 01.10.2019 besteht die Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme auch bei Wechsel des Halters.

Wird das Kennzeichen gestohlen oder ist es abhanden gekommen oder das Fahrzeug wird außer Betrieb gesetzt, erfolgt die Zuteilung eines neuen Kennzeichens durch die zuständige Zulassungsbehörde. 

Bei einem erneuten Umzug innerhalb Duisburgs -unter Beibehaltung des auswärtigen Kennzeichens- handelt es sich um eine Anschriftenänderung, die auch bei den Bezirksämtern durchgeführt werden kann.