Verwarnung: Äußerung bei einer schriftlichen Verwarnung

Beschreibung

Beschreibung

Auf der Rückseite der schriftlichen Verwarnung mit Verwarnungsgeld können sich die Betroffenen innerhalb einer Woche nach Zugang der Verwarnung entweder schriftlich auf dem Postweg oder über das Online-Portal (Online-Anhörung) zum Vorfall äußern (der ursprüngliche Verwarnungsgeldbetrag erhöht sich hierdurch nicht).