Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen des Fahrzeugscheines/der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)

Beschreibung

Beschreibung

Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I ist stets im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen ist daher unverzüglich eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen.