Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsbehörde zur Neueinschlagung der Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) und anschließender Erteilung der Betriebserlaubnis

Beschreibung

Beschreibung

Wenn an einem Fahrzeug die FIN weggerostet, zerstört und nicht mehr lesbar ist, ist auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen. In diesem Fall muss die FIN neu eingeschlagen und vom TÜV begrenzt werden. Die Werkstatt muss schriftlich bestätigen, dass die FIN eingeschlagen worden ist und was mit dem Teil, in welchem die FIN eingeschlagen war, geschehen ist. Mit der Bescheinigung der Werkstatt beantragen Sie eine Unbedenklichkeits-bescheinigung bei der Zulassungsbehörde. Im nächsten Schritt stellen Sie das Fahrzeug unter Vorlage der Fahrzeugdokumente und der Unbedenklichkeitsbescheinigung dem TÜV vor. Der TÜV begrenzt die neu eingeschlagene FIN und erstellt darüber ein Gutachten. Zur abschließenden Erteilung der Betriebserlaubnis ist das Fahrzeug mit Gutachten und Fahrzeugdokumenten der Zulassungsbehörde vorzuführen.