Umkennzeichnung bei Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen eines Kennzeichenschildes/mehrerer Kennzeichenschilder

Beschreibung

Beschreibung

Um möglichem Missbrauch mit dem/den abhanden gekommenen Kennzeichenschild/ern entgegen zu wirken und den Halter/die Halterin vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren, wird das Kennzeichen in die polizeiliche Fahndung gegeben und vor Ablauf eines Zeitraumes von zehn Jahren nicht wieder ausgegeben. Dem Fahrzeug muss daher ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.