Oldtimerkennzeichen beantragen

Beschreibung

Beschreibung

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Diese Voraussetzungen sind durch ein Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nachzuweisen.

Auf Antrag werden für diese Fahrzeuge Oldtimerkennzeichen nach § 9 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zugeteilt. 

Dieses Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen für die Stadt Duisburg (DU), einer Erkennungsnummer aus mindestens zwei, maximal fünf Buchstaben und Zahlen und wird durch den Kennbuchstaben „H“ hinter der Erkennungsnummer als Oldtimerkennzeichen ausgewiesen. 

Diese Fahrzeuge können - im Gegensatz zu Fahrzeugen mit roten Oldtimerkennzeichen, die nur für bestimmte Zwecke verwendet werden dürfen - auch im "Alltagsverkehr" eingesetzt werden.

Seit dem 01.10.2017 kann das Saisonkennzeichen auch mit einem H-Kennzeichen (für historische Fahrzeuge ) kombiniert werden.