Kinderreisepass beantragen

Alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten. Der Kinderreisepass ist nur mit einem eingeklebten Lichtbild des Kindes gültig.

Beschreibung

Beschreibung

Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen ist die Ausstellung, Aktualisierung und Verlängerung von Kinderreisepässen nur noch bis zum 31.12.2023 möglich. Ab dem 01.01.2024 können für Kinder nur noch Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden.

Kinderreisepässe sind 1 Jahr gültig und können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten im Bürger-Service erforderlich. 
Das Kind muss bei der Beantragung persönlich erscheinen.

Die Verlängerung kann nur vor Ablauf der Gültigkeit des Dokumentes erfolgen. Wenn der Kinderreisepass bereits abgelaufen ist, kann nur eine Neuaustellung erfolgen.

Eine Aktualisierung des Lichtbildes bzw. der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich. Für die Bildaktualisierung muss nur ein Elternteil mit dem Kind vorsprechen. Bei der Aktualisierung des Lichtbildes bleibt die Gültigkeit unverändert.

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