Gespanne bis 100km/h

Beschreibung

Beschreibung

100 km/h Plakette für Fahrzeugkombinationen. Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeugkombinationen auf Autobahnen und Autostraßen beträgt nach § 18 (1) der Straßenverkehrs-Ordnung in der Regel 80 km/h. Wenn die vom Gesetzgeber geforderten technischen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie für

  • Personenkraftwagen mit Anhänger
  • sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger und
  • Omnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger

die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h und die Zuteilung einer 100 km/h Plakette beantragen. Die erforderlichen technischen Änderungen sind durch eine Herstellerbescheinigung oder durch die Bestätigung einer technischen Prüforganisation z. B. TÜV, Dekra etc. der Zulassungsbehörde nachzuweisen. Die Änderung wird im Fahrzeugregister erfasst und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Bei alten Fahrzeugpapieren müssen neue EU-Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) zugeteilt werden. Die Tempo 100 km/h-Plakette ist an der Rückseite des Anhängers anzubringen.