Diebstahl eines Fahrzeuges - Außerbetriebsetzung

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, sollten Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erstatten und anschließend die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Die Außerbetriebsetzung ist in diesem Fall nur beim Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) möglich.