Berichtigung des Fahrzeugscheins / Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) bei Wohnortwechsel innerhalb Duisburgs

Beschreibung

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Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

der Zutritt in die Verwaltungsgebäude ist ausschließlich mit einem vorab gebuchten Online-Termin möglich. Den Termin buchen Sie sich bitte unter www.duisburg.de/termine

Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Einen Wohnortwechsel müssen Sie daher unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen und die neue Anschrift in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Diese Änderung kann auch im Bürgerservice der Bezirksverwaltungen beantragt werden.