Melderegisterauskunft

Privatpersonen, Geldinstitute, Krankenhäuser usw. können eine Adressauskunft über eine Privatperson schriftlich erfragen.

Beschreibung

Beschreibung

Über jede natürliche Person kann eine Melderegisterauskunft schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden Name, Doktorgrad und Anschrift einer Person mitgeteilt. Weitere Daten erhält man nur im Rahmen einer erweiterten Melderegisterauskunft, für die jedoch ein berechtigtes, oder rechtliches Interesse nachgewiesen werden muss.

Die Melderegisterauskunft kann persönlich, schriftlich, per Fax oder per E-Mail angefordert werden.

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