Gesundheits-/Lebensmittelzeugnis - Informationen zur Gebührenbefreiung
Wann wird man von den Gebühren befreit?
Von den Gebühren wird man nur befreit, bei der Ausübung
- eines Zusatzjobs (2 Euro Job)
- Eine vom „Jobcenter geförderte Maßnahme/ 2,- Job“ ist ein Zusatzjob, bzw. die Heranziehung zu einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung gem. § 16 d Satz 2 Sozialgesetzbuch – zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- einer ehrenamtlichen Tätigkeit (nur) für den Brotzeit e.V.
- Eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Brotzeit e.V. ist eine vom Verein organisierte Tätigkeit in städtischen Einrichtungen, bei denen man ehrenamtlich (unentgeltlich) beschäftigt wird.