Gesundheits-/Lebensmittelzeugnis - Informationen zur Gebührenbefreiung

Wann wird man von den Gebühren befreit?

Von den Gebühren wird man nur befreit, bei der Ausübung

  • eines Zusatzjobs (2 Euro Job)
    • Eine vom „Jobcenter geförderte Maßnahme/ 2,- Job“ ist ein Zusatzjob, bzw. die Heranziehung zu einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung gem. § 16 d Satz 2 Sozialgesetzbuch – zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
  • einer ehrenamtlichen Tätigkeit (nur) für den Brotzeit e.V.
    • Eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Brotzeit e.V. ist eine vom Verein organisierte Tätigkeit in städtischen Einrichtungen, bei denen man ehrenamtlich (unentgeltlich) beschäftigt wird.