Gesundheits-/Lebensmittelzeugnis - Informationen zu Schüler*innen

Schüler*in eines Duisburger Berufskollegs

Zur Durchführung eines Betriebspraktikums im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft wird nach dem Infektionsschutzgesetz eine Belehrung durch eine Gesundheitsbehörde benötigt. 

Da das Gesetz eine mündliche Belehrung nicht mehr zwingend vorschreibt, verzichtet das Gesundheitsamt, bis auf Weiteres, auf die mündliche Belehrung (Film). 

Im Anhang finden Sie die schriftliche Belehrung (Zum Lesen), Formular "Bestätigung des Praktikumsbetriebes" und Erklärung (zum Ausfüllen).

Wir bitten Sie:

  • die beiliegende „schriftliche Belehrung“ zuhause durchzulesen,
  • die „Erklärung“ vollständig auszufüllen und zu unterschreiben,
  • die beiliegende „Bestätigung des Praktikumsbetriebes“ vom Betrieb vollständig ausfüllen zu lassen. 
  • Eine Kopie Ihrer Schulbescheinigung zu erstellen

Diese Unterlagen schicken Sie an:

Gesundheitsamt Duisburg
-Belehrungsbescheinigung-
Ruhrorter Str. 195
47119 Duisburg

oder per Email an: Lebensmittelzeugnis

 

Hinweis: 

Damit Sie die Bestätigungen der Belehrung für das Betriebspraktikum auch rechtzeitig erhalten, müssen die Erklärungen mind. 3 Wochen vor Praktikumsbeginn bei uns vorliegen!

Die Bestätigung der Belehrung für das Betriebspraktikum wird der Schule per Mail zugeschickt!

 

Sie erhalten eine Praktikumsbescheinigung, die gültig ist für:

  • für zwei Jahre
  • alle anfallenden Praktikumszeiten
  • Schülercafé Ihrer Schule

Schüler*in einer Duisburger Regelschule

Schülerpraktikant*innen von Duisburger Regelschulen müssen über die Schule angemeldet werden. 

Bitte wenden Sie sich an den jeweilige/n Praktikumsleiter*in der Schule.