Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ist dafür zuständig, Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsgefahren zu schützen und ihre Gesundheit zu fördern.
Er arbeitet hierzu mit anderen Behörden, Trägern, Einrichtungen und Personen, die Verantwortung für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen tragen, zusammen.
Beschreibung
Beschreibung
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst hat folgende Aufgaben:
- Einschulungsuntersuchungen mit präventivmedizinischer Beratung
- Untersuchung von Seiteneinsteigern
- Reihenuntersuchung in Kindergärten
- Untersuchungen und Begutachtung bei Schülerinnen und Schülern
- auf körperliche Schulfähigkeit bei häufigen Schulversäumnissen
- mit vermehrtem Sportunterricht
- für die Befreiung vom Schulsport
- bei Anträgen auf Schülerfahrtkostenerstattung - Impfberatung und allgemeine gesundheitsbezogene Beratungen für Kinder und Jugendliche
- Betriebsmedizinische Beratung von Eltern, Erzieherinnen/Erziehern, LehrerInnen und Trägern von Gemeinschaftseinrichtungen (insbes. Kindertageseinrichtungen und Schulen) in Fragen der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsschutzes
- Mitwirkung bei Aktionen/Informationsveranstaltungen im Rahmen der Gesundheitsförderung
Grundlage für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ist § 12 (2) ÖGDG (Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in NRW vom 1.1.1998).
Telefonische Sprechzeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr.
Bitte haben Sie Verständnis, falls Sie uns während der Untersuchungen nicht sofort erreichen können. Wir rufen Sie sobald wie möglich zurück. Gerne können Sie uns alternativ auch eine Mail schreiben.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!