Heilpraktikerüberprüfung
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Gesundheitsamt | 0203 94000 |
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | |
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Heilpraktiker-Überprüfung | 0203 283-5346 |
Was ist die Heilpraktikerüberprüfung beim Gesundheitsamt?
Wer die Heilkunde (allgemein oder eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie), ohne als Arzt/Ärztin bestallt zu sein, ausübt, bedarf der Erlaubnis als Heilpraktiker*in. Diese Erlaubnis erfordert eine Heilpraktiker*innen-Überprüfung.
Die Heilpraktiker*innen-Überprüfung ist eine Überprüfung durch die Gesundheitsämter in Deutschland, die sicherstellen soll, dass Heilpraktiker*innen über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um ihren Beruf ausüben zu können. Die Überprüfung dient als Grundlage für die Entscheidung des Gesundheitsamtes, ob die Ausübung der Heilkunde durch die betreffende Person eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung oder der sie aufsuchenden Patienten*innen erwarten lässt.
Termine
Die Heilpraktiker*innen-Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlich-praktischen Teil.
Die schriftlichen Prüfungstermine finden zweimal jährlich statt:
- am dritten Mittwoch im März und
- am zweiten Mittwoch im Oktober
Voraussetzungen
Folgende persönliche Voraussetzungen müssen Sie für den Erwerb der Heilpraktiker*innen-Erlaubnis vollständig erfüllen (gemäß § 2 (1) Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV 1)):
- Vollendung des 25. Lebensjahr
- Mindestens den Nachweis über einen erfolgreichen Abschluss der Hauptschule oder über einen gleichwertigen Abschluss
- Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, insbesondere keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf
Antragstellung
Der Antrag auf Heilpraktiker*innen-Überprüfung kann vom 01.01. bis zum 30.06. eines Jahres für die Überprüfung im Folgejahr beim Gesundheitsamt eingereicht werden. Da die Platzkapazitäten begrenzt sind, werden die Plätze nach Eingangsdatum der vollständigen Anträge (Antragsformular und Unterlagen zum Antrag) vergeben.
Hinweis:
Anmeldungen für die Heilpraktiker*innen-Überprüfung am 9.10.2024 werden abweichend von der o.g. Verfahrensweise noch bis zum 30.03.2024 (Posteingang) entgegen genommen.
Anträge für die Überprüfung am 08.10.2025 werden bis zum 30.06.2024 angenommen.
Die Anträge finden Sie weiter unten unter "Links und Downloads".
Unterlagen zum Antrag
Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Antragsformular einzureichen:
- tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben)
- amtlich beglaubigte Kopie über einen erfolgreichen Abschluss mindestens der Hauptschule oder eines gleichwertigen Abschlusses
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) bzw. eine Meldebescheinigung
Eine amtliche Beglaubigung erhalten Sie bei einer der Bürger-Service-Stationen der Stadt Duisburg oder anderen Meldebehörden. Einfache Fotokopien können in diesem Fall nicht anerkannt werden. Beglaubigungen durch kirchliche Stellen (z.B. Kirchengemeinde, Pfarramt), Banken, Rechtsanwälte, Studentenwerke etc. gelten nicht als amtliche Beglaubigungen.
Folgende Unterlagen werden nach der Prüfung der Voraussetzungen benötigt und vom Gesundheitsamt angefordert:
- Amtliches Führungszeugnis (Belegart O)
Das Führungszeugnis darf am Tag der schriftlichen Heilpraktiker*innen-Überprüfung nicht älter als drei Monate sein. Das Führungszeugnis darf keine schwerwiegenden strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen enthalten, da nach dem Gesetz Ihre "persönliche Zuverlässigkeit" geprüft wird.
- Ärztliches Bescheinigung,
dass Sie für den Beruf der*des Heilpraktiker*in gesundheitlich geeignet sind. Die Bescheinigung der Ärztin/ des Arztes darf ebenfalls am Tag der schriftlichen Heilpraktiker*innen-Überprüfung nicht älter als drei Monate sein.
(Einen Vordruck für das Ärztliche Zeugnis finden Sie unter "Links und Downloads").
Hinweis:
Eine verbindliche Anmeldung bedeutet das Ausfüllen und Zusenden des Anmeldeformulars (s. unter "Links und Downloads") an das Gesundheitsamt.
Eine einfache E-Mail mit dem Inhalt "Hiermit möchte ich mich für die Heilpraktikerüberprüfung anmelden" ist nicht verbindlich und wird daher nicht als Anmeldung gewertet.
Bitte reichen Sie Ihre Antragsunterlagen aus Umweltschutzgründen nicht in Schnellheftern oder Klarsichthüllen ein.
Ablauf und Inhalt der Prüfung
Die Heilpraktiker*innen-Überprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil. Eine Einladung zum mündlich-praktischen Teil erfolgt nur, wenn der schriftliche Teil bestanden wurde.
Sollten Sie die Prüfung nicht bestanden haben, können Sie einen erneuten Antrag stellen. Die erneute Überprüfung besteht ebenfalls aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil.
Schriftlicher Teil der Heilpraktiker*innen-Überprüfung
Für die angehenden allgemeinen Heilpraktiker*innen besteht der schriftliche Teil aus 60 Multiple-Choice-Fragen, die innerhalb von zwei Stunden zu beantworten sind.
Für die angehenden sektoralen Heilpraktiker*innen im Bereich der Psychotherapie umfasst der schriftliche Teil 28 Multiple-Choice-Fragen, die innerhalb einer Stunde zu beantworten sind.
Der schriftliche Teil der Heilpraktiker*innen-Überprüfung gilt als bestanden, wenn 75 % der Fragen richtig beantwortet wurden.
Das Bestehen oder Nicht-Bestehen des schriftlichen Teils der Prüfung wird Ihnen vom Gesundheitsamt voraussichtlich innerhalb von 14 Werktagen ggf. mit Nennung des Termins für den mündlich-praktischen Teil der Prüfung mitgeteilt.
Mündlich-praktischer Teil der Überprüfung
Der mündlich-praktische Teil der Heilpraktiker*innen-Überprüfung erfolgt möglichst zeitnah (voraussichtlich bis zum Ende des Folgemonats nach dem schriftlichen Teil).
Dieser findet vor einem Prüfungsausschuss statt, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Hier wird gem. § 2 HeilprGDV1 in Verbindung mit den Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter*innen überprüft, ob die Ausübung der Heilkunde durch den/die Heilpraktikeranwärter*innen eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn/sie aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde. Es könnte geprüft werden, ob der/die Heilpraktikeranwärter*in der Lage ist, eine Anamnese durchzuführen, eine Diagnose zu stellen und eine geeignete Therapie zu empfehlen.
Dieser Prüfungsteil dauert für die allgemeine Heilpraktiker*innen-Erlaubnis max. 60 Minuten und für die sektorale Heilpraktiker*innen-Erlaubnis max. 45 Minuten.
Nach der Beratung des Prüfungsausschusses wird den Heilpraktikeranwärter*innen das Prüfungsergebnis mündlich mitgeteilt.
Die Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz sowie die Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter*innen finden Sie unter "Links und Downloads". (Öffnet in einem neuen Tab)
Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
Nach der mündlich-praktischen Überprüfung erhalten Sie möglichst zeitnah (voraussichtlich innerhalb von 14 Werktagen)
- bei bestandener Heilpraktiker*innen-Überprüfung Ihre Zulassung als Heilpraktiker*in in Form einer Erlaubnisurkunde.
- bei nichtbestandener Prüfung einen Ablehnungsbescheid Ihres Antrags auf Erteilung der Zulassung als Heilpraktiker*in.
Zudem erhalten Sie in gesonderter Post einen Gebührenbescheid (s. auch unter Kosten).
Wichtig:
Bei unentschuldigtem oder unbegründetem Nichtantreten der Überprüfung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid und einen entsprechenden Gebührenbescheid.
Hinweis:
Die Teilnahme an einer weiteren Heilpraktiker*innen-Überprüfung (schriftlich und mündlich-praktisch) im Falle einer Ablehnung des Antrags setzt einen neuen Antrag voraus.
Kosten der Überprüfung
Die Heilpraktiker-Überprüfung ist gebührenpflichtig. Das Gesundheitsamt wird nach Durchführung der Überprüfung einen entsprechenden Gebührenbescheid erlassen.
Gem. Tarifstellen 12.1.12.9 ff. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) in Verbindung mit dem Gebührengesetz NRW (GebG NRW) werden folgende Gebühren erhoben (Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten):
Schriftliche Überprüfung | 210,00 € |
Mündlich-Praktische Überprüfung | 90,00 € |
Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und Approbation (Erlaubnis) |
60,00 € |
Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und Approbation (Ablehnung) |
45,00 € |
Rücknahme des Antrags oder Terminverschiebung |
40,00 € |
Aufwandsentschädigung für die mitwirkenden Beisitzer*innen | ca. 140,00 € |
Der Gebührenbescheid ergeht mit der schriftlichen Antragsentscheidung als gesonderter Brief.
Informationen für die sektorale Heilpraktikererlaubnis begrenzt auf den Bereich der Physiotherapie
Die Überprüfungen zum Erhalt der sektoralen Heilpraktikererlaubnis eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie wird in Nordrhein-Westfalen zentral von der Stadt Düsseldorf durchgeführt.
Infos finden Sie unter:
und
Kriterienkatalog Physiotherapie (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Kontaktdaten des Gesundheitsamtes Düsseldorf finden Sie dort ganz unten auf der Seite.
Links und Downloads
- Anmeldung zur HP-Überprüfung 2025PDF-Datei66,34 kB
- Anmeldung zur HP-Überprüfung 2024PDF-Datei65,92 kB
- Ärztliche Bescheinigung für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gem. § 2 Abs. 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)PDF-Datei51,58 kB
- Ärztliche Bescheinigung für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der PsychotherapiePDF-Datei53,14 kB
- Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadtverwaltung Düsseldorf - Heilpraktikerangelegenheiten eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie (Öffnet in einem neuen Tab)