Heilpraktikerüberprüfung

Was ist die Heilpraktikerüberprüfung beim Gesundheitsamt?

Wer die Heilkunde (allgemein oder eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie), ohne als Arzt/Ärztin bestallt zu sein, ausübt, bedarf der Erlaubnis als Heilpraktiker*in. Diese Erlaubnis erfordert eine Heilpraktiker*innen-Überprüfung.

Die Heilpraktiker*innen-Überprüfung ist eine Überprüfung durch die Gesundheitsämter in Deutschland, die sicherstellen soll, dass Heilpraktiker*innen über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um ihren Beruf ausüben zu können. Die Überprüfung dient als Grundlage für die Entscheidung des Gesundheitsamtes, ob die Ausübung der Heilkunde durch die betreffende Person eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung oder der sie aufsuchenden Patienten*innen erwarten lässt.

Die Stadt Duisburg ist gemäß § 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG-NRW) zuständig für Bürgerinnen und Bürger, die ihren 1.Wohnsitz in Duisburg haben.

Von diesem Prinzip kann in Einzelfällen abgewichen werden. Wenn die Antragsteller*innen z.B. ihren 1.Wohnsitz im Ausland haben und beabsichtigen, ihren Beruf in Duisburg auszuüben. Diese Absicht muss hinreichend konkret dargelegt werden, z.B. durch einen Arbeitsvertrag oder einen Mietvertrag für Praxisräume.

Eine unverbindliche Absichtserklärung ist nicht ausreichend. Jeder Antrag wird im Einzelfall geprüft und entschieden.