Belehrungsbescheinigung (Gesundheitszeugnis) im Lebensmittelbereich
Eine Belehrungsbescheinigung wird benötigt, wenn Sie gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben, und bei diesen Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommen. Dies ist u.a. im Bereich der Gastronomie, in Altenpflegeheimen und in Kindergärten der Fall. Die Online-Terminvergabe finden Sie unter dem Punkt „Details“.
Beschreibung
Beschreibung
Es findet eine Belehrung nach dem § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes statt.
Um eine Belehrungsbescheinigung zu erlangen, muss der Antragsteller entweder in Duisburg wohnen oder der Hauptsitz des Arbeitgebers muss in Duisburg sein!
Wenn Sie nicht in Duisburg gemeldet sind, wenden Sie sich in erster Linie an das Gesundheitsamt Ihres Wohnortes. (Kürzere Bearbeitungszeit!)
Ansonsten schreiben Sie uns eine Mail und fügen folgende Dokumente/Informationen bei:
Kopie Ihres Ausweises, Meldebescheinigung, Arbeitsvertrag und Handynummer.
Die E-Mail senden Sie bitte an: Lebensmittelzeugnis - Gesundheitsamt Duisburg
Bitte beachten Sie: Bei erstmaliger Ausübung der Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein.
Der Antragsteller muss zur Belehrung persönlich erscheinen!
Bitte klären Sie die Betreuung Ihrer Kinder: Kleinkinder bringen Sie bitte während der Zeit der Belehrung zu einer Aufsichtsperson.
Personen, welche die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, erhalten die schriftliche Belehrung - soweit möglich - in ihrer Muttersprache. Die mündliche Belehrung dieser Personen muss in Anwesenheit eines Dolmetschers (Verwandter/Bekannter des Antragstellers, k e i n e Minderjährigen) erfolgen, der der belehrten Person die zentralen Inhalte der mündlichen Belehrung übersetzt.