Erlaubniserteilung für Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA)
Der/Die PTA zählt in der Apotheke zum pharmazeutischen Personal, er/sie darf also bei Anwesenheit eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten ausführen. Pharmazeutische Tätigkeiten sind die Herstellung, die Prüfung und die Abgabe von Arzneimitteln. Bei der Abgabe von Arzneimitteln spielt auch die Beratung über das abgegebene Medikament eine Rolle.