Amtsärztliche Aufgaben und Untersuchungen

Der Amtsärztliche Dienst führt ärztliche Untersuchungen und gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen beamten- und tarifrechtlicher bzw. beihilferechtlicher Vorschriften durch. Diese erfolgen nach schriftlichen Aufträgen der veranlassenden Behörden.
Außerdem verlangen Verwaltungen und Behörden bei Personaleinstellungen amtsärztliche Zeugnisse (z.B. Lehrkräfte).

Beschreibung

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Amtsärztliche Aufgaben

Es finden Untersuchungen/Begutachtungen im Rahmen beamten- und tarifrechtlicher bzw. beihilferechtlicher Vorschriften gem. schriftlichen Auftrages der veranlassenden Behörde statt:

  • im Rahmen von Einstellungen
  • bei Fragen zur Dienstfähigkeit
  • nach Dienstunfällen
  • zur Erstattung bzw. Notwendigkeit von Behandlungs- und Kurmaßnahmen

Untersuchungen/Begutachtungen zur Prüfungsfähigkeit bei Staatsprüfungen.