Anmeldung und Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Anmeldung und Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Beschreibung

Beschreibung

Seit dem 01.07.2017 gilt das neue Prostituiertenschutzgesetz. 

Bulgarisch (Öffnet in einem neuen Tab)   Englisch (Öffnet in einem neuen Tab)   Rumänisch (Öffnet in einem neuen Tab)   Spanisch (Öffnet in einem neuen Tab)

Was bedeutet das für mich?

Alle Personen, die in der Prostitution arbeiten, müssen sich anmelden und gesundheitlich beraten lassen!

Die Bescheinigungen über die Anmeldung (grüne Karte) und die gesundheitliche Beratung (blaue Karte) müssen dem Betreiber eines Bordells oder Clubs vorgezeigt werden, sonst darf man nicht arbeiten. Auch bei Kontrollen durch die Polizei oder dem Ordnungsamt müssen die Nachweise vorgezeigt werden.

Weiterführende Informationen (Öffnet in einem neuen Tab)