Welche Angaben muss ich machen?
Man muss angeben, in welchen Städten man arbeiten möchte. Es ist aber auch möglich, Bundesländer zu benennen. Die Daten über die verschiedenen Orte an denen man arbeiten möchte, werden den angegeben Städten mitgeteilt. Ebenso werden die Daten dem zuständigen Finanzamt weitergeleitet. Zur Anmeldung wie auch zur gesundheitlichen Beratung bekommt man einen Nachweis, den man sich auch auf einen Alias, einen „Künstlernamen“ ausstellen lassen kann.
Was muss ich beachten?
Wer unter 18 Jahre alt ist, 6 Wochen vor der Entbindung, oder zur Prostitution gezwungen ist, bekommt die Anmeldebescheinigung nicht. Sex ohne Kondom (vaginal, anal, oral) ist nach dem Prostituiertenschutzgesetz verboten. Auch Werbung für Sex ohne Kondom ist verboten.
Welche Informationen werde ich erhalten?
Im Rahmen der Anmeldung findet ein Informationsgespräch statt, in dem Themen wie Krankenversicherung, Steuern o.ä. angesprochen werden. Bei der gesundheitlichen Beratung werden Themen wie Schwangerschaft, sexuell übertragbare Infektionen, Drogen- und Alkoholkonsum besprochen. Ebenso werden Kontaktadressen und Telefonnummern für Hilfe in Notsituationen mitgegeben. Es handelt sich nur um eine Beratung, nicht um eine Untersuchung.
Einführung einer Kondompflicht
Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte müssen zukünftig dafür sorgen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome getragen werden. Betreiber und Betreiberinnen von Prostitutionsgewerben sind verpflichtet, auf die Kondompflicht hinzuweisen. Für Geschlechtsverkehr ohne Kondome darf nicht geworben werden. Verstöße gegen die Kondompflicht durch Kundinnen und Kunden bzw. durch Betreiber und Betreiberinnen von Prostitutionsgewerben sind bußgeldpflichtig und können mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Weitergehende Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten können Sie unter den nebenstehenden Links erhalten.