Übernahme von Liegenschaftsvermessungen

Liegenschaftsvermessungen werden von dazu befugten Vermessungsstellen (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Vermessungsamt) durchgeführt und bei der Katasterbehörde mit einem Antrag auf Übernahme eingereicht. Nach Prüfung werden die Ergebnisse der Liegenschaftsvermessungen in ALKIS® übernommen. Die Beteiligten (Eigentümer, Erbbauberechtigte und das Grundbuchamt) werden über die Übernahme schriftlich informiert.