Förderung von Mietwohnraum - Neubau und Neuschaffung im Bestand
Wir beraten Investoren über die Förderprogramme des Landes und der Kommune, so wie die unterschiedlichen Fördervoraussetzungen zum Neubau von Mietwohnungen in Duisburg und bearbeiten Ihren Finanzierungsantrag.
Details
Gebühren
Die Beratung ist gebührenfrei.
Für die Bewilligung der Wohnungsbaudarlehen ist grundsätzlich eine Gebühr in Höhe von 0,4 % der Fördersumme zu zahlen.
Bemerkung
Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen ist es, preisgünstigen Mietwohnraum für Haushalte mit Marktzugangsschwierigkeiten (Haushalte mit geringem Einkommen) durch zinsgünstige Darlehen zu schaffen.
Gefördert wird der Neubau von
- Mietwohnungen
- Mieteinfamilienhäusern
- Gruppenwohnungen
- Gemeinschafts- und Infrastrukturräume
Als Gegenleistung erhält die Bewilligungsbehörde für einen Zeitraum von 25 bis 30 Jahren ein Wohnungsbelegungsrecht.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
- Frau Reicherts - Tel. 0203 283 2580
- Herr Bomm - Tel. 0203 283 2479
- Herrn Dietmar - Tel. 0203 283 2429
Sprech- und Öffnungszeiten:
montags - donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Amt für Soziales und Wohnen | 0203 94000 |
Links und Downloads
Allgemeine Hinweise bzw. Links
Formulare für den Mietwohnungsbau
- Wohnraumförderung - Antrag Mietwohnungen und Gruppenwohnungen - unmittelbare/mittelbare Belegung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Wohnraumförderung - Zusatzseite 4 Antrag Miet- und Gruppenwohnungen - unmittelbare/mittelbare Belegung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Wohnraumförderung - Zusatzseite 5 Antrag Mietwohnungen unmittelbare/mittelbare Belegung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Wohnraumförderung - Zusatzseite 6 Antrag Mietwohnungen unmittelbare/mittelbare Belegung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Wohnraumförderung - Technische Checkliste Mietwohnungsbau (Öffnet in einem neuen Tab)
- Wohnraumförderung - Selbsthilfeerklärung Mietwohnungsbau (Öffnet in einem neuen Tab)
- Wohnraumförderung - Fachunternehmererklärung Bauen mit Holz (Öffnet in einem neuen Tab)