Vaterschaftsfeststellung

Bekommt eine nicht verheiratete Frau ein Kind, so bedarf die Vaterschaft immer einer besonderen Feststellung, auch wenn sie mit ihrem Kind und dem Vater als Familie zusammen lebt.

Beschreibung

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Die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist für jeden Menschen von großer Bedeutung. Erst nach einer wirksamen Vaterschaftsfeststellung wird der Vater des Kindes im Geburtseintrag beigeschrieben; auch erwirbt das Kind erst durch die wirksame Vaterschaftsfeststellung gegenüber dem Vater Unterhaltsansprüche sowie Erb- und Rentenansprüche.

Bei der Beantragung von öffentlichen Leistungen ist es wichtig, dass die Vaterschaft festgestellt ist. Es empfiehlt sich, die Vaterschaft sofort nach der Geburt des Kindes feststellen zu lassen. Eine spätere Vaterschaftsfeststellung könnte zu Streitigkeiten führen; auch der Unterhalt des Kindes für zurückliegende Zeiträume könnte unter Umständen nicht mehr durchsetzbar sein.

Die Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung

Der Vater des Kindes kann kostenlos beim Jugendamt oder beim Standesamt oder auch kostenpflichtig bei einem Notar in einer Urkunde seine Vaterschaft anerkennen. Eine Anerkennung der Vaterschaft ist auch schon vor Geburt des Kindes möglich. Hierzu ist die Zustimmung der Mutter des Kindes in urkundlicher Form erforderlich.

Wenn der Vater des Kindes nicht bereit ist, seine Vaterschaft urkundlich anzuerkennen, kann die Mutter beim Familiengericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen. Das Jugendamt bietet dazu Beratung und Unterstützung an.


Sie können sich auch wahlweise an einen Notar, an das Standesamt zur Vaterschaftsanerkennung im Rahmen einer Geburtenanmeldung oder das Amtsgericht innerhalb eines familiengerichtlichen Verfahrens wenden.