Unterhaltsanspruch Minderjähriger und junger Volljähriger
Hier finden Sie Informationen über Unterhaltsansprüche.
Beschreibung
Beschreibung
Beratung und Unterstützung zum Unterhaltsanspruch für minderjährige Kinder
Das Kind hat grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen den nicht betreuenden Elternteil. Im Unterhaltsrecht sind neben den im Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmten Unterhaltsbeträgen zahlreiche andere gesetzliche Bestimmungen und eine umfangreiche Rechtsprechung zu beachten.
Die Unterhaltshöhe orientiert sich an den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen.
Hierzu können Sie das kostenlose Beratungs- und Unterstützungsangebot des Jugendamtes in Anspruch nehmen. Die Unterhaltsverpflichtung kann ebenfalls im Jugendamt kostenlos beurkundet werden (siehe unten Link "Beurkundung (Öffnet in einem neuen Tab)"). Sollte eine gerichtliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruches des Kindes erforderlich sein, so ist sie im Rahmen einer Beistandschaft möglich.
Beratung und Unterstützung junger Volljähriger in Unterhaltsangelegenheiten
Junge Erwachsene haben bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung zur Geltendmachung ihres Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern.
Mit Eintritt der Volljährigkeit endet nicht automatisch der Unterhaltsanspruch. Er besteht in der Regel weiterhin (z.B. in der Schul- oder Berufsausbildung) bis zum Erreichen der eigenen wirtschaftlichen Selbstständigkeit.
Ansprechpartner
Sprechen Sie uns in der für Ihren Wohnort zuständigen Regionalstelle des Jugendamtes an. Unsere Sprechzeiten sind montags, mittwochs und donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr. Sie können auch telefonisch einen Termin vereinbaren.
Regionalstelle Nord
Friedrich-Ebert-Str. 152
47179 Duisburg
Zuständig für die Bezirke Hamborn, Walsum sowie Meiderich / Beeck und die Postleitzahlen 47059, 47198 und 47199.
Name |
Buchstaben |
Telefonnummer |
Frau Rech |
A – D, E - Hue |
0203 283 7644 |
Frau Theilenberg |
Huf - Kob |
0203 283 7554 |
Frau Ossowicz |
Koc - Met |
0203 283 5284 |
Herr Gründges |
Rif - Te |
0203 283 5322 |
Frau Kowallik-Sulberg |
Meu - Rie,Tf - Z |
0203 283 7571 |
Herr Schupritt |
Arbeitsgruppenleitung |
0203 283 7637 |
E-Mail Adresse der Regionalstelle Nord:
uvg-beistand-nordstadt-duisburgde
Regionalstelle Mitte
Sonnenwall 73-75
47051 Duisburg
Zuständig für die Bezirke Homberg/ Ruhrort/ Baerl und Rheinhausen sowie Mitte und Süd, ohne die Postleitzahlen 47059, 47198 und 47199.
Name |
Buchstaben |
Telefonnummer |
Herr Josten |
A, B, C, G, Z, Km - Kq |
0203 283 3246 |
Frau Bauerfeld |
M, L, T, U |
0203 283 3287 |
Frau Schmitz |
D, E, F, H, I, J, Kr - Kz |
0203 283 3442 |
Frau Beckers |
N, O, P, Q, R, V, X, Y, K - Ka |
0203 283 4325 |
Frau Jäger |
S, W, Kb - Kl |
0203 283 8438 |
Frau Sielaff |
Arbeitsgruppenleitung |
0203 283 2376 |
E-Mail Adresse der Regionalstelle Mitte:
uvg-beistand-mittestadt-duisburgde