Kinder- und Jugendschutz Aktionsprogramm

Das Jugendamt der Stadt Duisburg fördert im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes Projekte, die sich auf die Themenbereiche Gewaltprävention, Gesundheitsförderung, Medienschutz und Konsumbewusstsein/Nachhaltigkeit beziehen.

Beschreibung

Beschreibung

In der Sitzung vom 20.05.2021 hat der Jugendhilfeausschuss die Richtlinien zur Förderung von Projekten des Kinder- und Jugendschutzes geändert, die mit Wirkung vom 01.08.2021 in Kraft treten.  Antragsberechtigt sind die anerkannten freien Träger der Jugendhilfe sowie die öffentlichen Jugendhilfeträger.  Mit dem Förderprogramm entstehen Möglichkeiten, Kinder zu stärken und vor den Gefährdungen des Alltags zu schützen. Förderfähig sind zum Beispiel Deeskalationsprogramme, Projekte, wie man kritisch und kompetent mit  Medien und Konsum/Nachhaltigkeit  umgeht und wie man sich gesund ernährt.

Das Antragsvolumen aller beantragten Projekte eines einzelnen Trägers sollte 15.000 Euro nicht überschreiten. Anträge können beim Jugendamt eingereicht werden. Mit der Richtlinienänderung zum 01.08.2021 werden verpflichtend Vordrucke zur Antragstellung und zur Erstellung des Verwendungsnachweises zur Verfügung gestellt. Diese stehen neben der Richtlinie zum Aktionsprogramm und den Hinweisen zur Erstellung des Verwendungsnachweises als Download zur Verfügung. Die Entscheidung, wer welche Förderung erhalten wird, fällt im Jugendhilfeausschuss.