Grundsteuer

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine sogenannte Realsteuer, d.h. die Besteuerung knüpft ausschließlich an das Besteuerungsobjekt (hier: Grundbesitz) an. Auf die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse des Eigentümers kommt es nicht an.

Grundsätzliches

Steuergegenstände sind

  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
  • Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B)

Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt in drei selbständigen, aufeinanderfolgenden Verfahrensstufen, nämlich im Grundsteuerwertverfahren, dem auf dem Grundsteuerwertverfahren aufbauenden Steuermessbetragsverfahren und dem auf dem Steuermessbetrag aufbauenden Steuerfestsetzungsverfahren. 

Im Grundsteuerwertverfahren wird durch das zuständige Finanzamt eine Bewertung des Grundbesitzes mit anschließender Feststellung eines Grundsteuerwertes nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes vorgenommen; im Rahmen der Grundsteuerwertfeststellung erteilt das Finanzamt einen Grundsteuerwertbescheid. Nachfolgend erteilt das Finanzamt auf dieser Grundlage einen Grundsteuermessbescheid. 

Abschließend wird durch die Stadt Duisburg die Grundsteuer festgesetzt. Die Höhe der Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem für das jeweilige Jahr gültigen Hebesatz. 

Allgemeines