Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit

Das Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit wurde ursprünglich im Jahr 1985 als Duisburger Frauenbüro eröffnet und gehörte damit zu den ersten kommunalen Frauenbüros bzw. Gleichstellungsstellen in der Bundesrepublik, die auf kommunaler Ebene im Interesse der Umsetzung des Gleichberechtigungsartikels des Grundgesetzes arbeiteten.

Beschreibung

Aus dem „ursprünglichen“ Frauenbüro wurde im November 2013 das Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit; denn der Bereich Gleichstellung von Frau und Mann wurde um die Bereiche Queer und Inklusion erweitert. Das Referat ist im Dezernat des Oberbürgermeisters angesiedelt und ist in vier unterschiedliche Aufgabenbereiche aufgeteilt:

Frauenbüro

Queer

Inklusion

Muslimische Frauen in Duisburg

Die Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter des Referates arbeiten querschnittsorientiert zu den unterschiedlichsten Themenkomplexen im Hinblick auf die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung. 

Unsere Arbeitsschwerpunkte orientieren sich an (aktuellen) gesellschaftlichen Erfordernissen und verschiedenen gesetzlichen Vorgaben. Wir beraten Bürger*innen und Beschäftigte der Stadt Duisburg zum jeweiligen Themenbereich und geben konkrete Informationen, an wen sie sich wenden können, wenn ein Anliegen weitere Fachbereiche oder Institutionen betrifft. Wir entwickeln Konzepte für geschlechtergerechte Strukturen in allen verwaltungsinternen, aber auch verwaltungsexternen Bereichen bzw. Politikfeldern und wir vernetzen uns mit allen zielgruppenspezifischen Agierenden.

Nähere und detaillierte Informationen zu den doch unterschiedlichen Thematiken und den jeweiligen Ansprechpersonen sind in den jeweiligen Dienstleistungen zu finden.