Hochschulangelegenheiten in Duisburg
Entsprechend der enormen Bedeutung, die der Universitätsneugründung 1972 von Politik und Verwaltung für die Stadt Duisburg zugemessen wurde, hat die Stadt Duisburg bereits sehr frühzeitig die Stelle einer bzw. eines "Hochschulbeauftragten" eingerichtet, die mittlerweile für viele Universitätsstädte typisch ist. In Duisburg lässt sich die Einrichtung dieser Funktion mühelos auf Mitte der 80iger Jahre datieren, wahrscheinlich liegt sie aber noch weiter zurück.
Seit 2018 ist der Aufgabenbereich "Hochschulangelegenheiten" in Dezernat I angesiedelt. Der für die Hochschulangelegenheiten zuständige Dezernent im Verwaltungsvorstand der Stadt Duisburg ist der Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack.
Operativ wird die Aufgabe "Hochschulangelegenheiten" in der Hochschulkooperationsstelle im Dezernatsbüro von Herrn Stadtdirektor Martin Murrack wahrgenommen und ist diesem unmittelbar unterstellt.
Die kommunale Hochschulkooperationsstelle bildet die operative Schnittstelle zwischen der Stadt Duisburg und der UDE bzw. den Wissenschaftseinrichtungen am Standort insgesamt. Ihre strategische Funktion und Aufgabe liegt in der systematischen Vernetzung von Stadt Duisburg und Universität Duisburg-Essen / Wissenschaft mit dem Ziel, die sich aus dem Wissenschaftsstandort ergebenden Potenziale für Stadt, Wirtschaft und Gesellschaft in Duisburg auszuschöpfen und umgekehrt die Entwicklung der UDE am Standort zu unterstützen und zu fördern.
Das Aufgabenspektrum umfasst daher eine grundsätzliche (bi-direktionale) "Kümmerer-" und Lotsenfunktion, die Entwicklung, Initiierung, Koordinierung und Flankierung von Maßnahmen und Projekten an der Schnittstelle Stadt Duisburg / Universität (Wissenschaft) sowie die Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung von Konzepten zur Stärkung des Wissenschafts- und Universitätsstandorts Duisburg.