Wahlbenachrichtigung

Wenn Sie Informationen über Ihr Wahllokal benötigen, finden Sie diese unter:

Wahlbenachrichtigung

Jeder, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung.

Auf den Wahlbenachrichtigungen sind die für den Wahlakt notwendigen formalen Informationen notiert:

- Wahlraum,
- Wahlzeit,
- die Nummer, unter der man im Wählerverzeichnis eingetragen ist,
- Angabe, ob das Wahllokal barrierefrei ist oder nicht,
- Barcode (darin sind Wahlbezirk und Wählerverzeichnisnummer eingetragen)

Es ist zu empfehlen, die Wahlbenachrichtigung beim Gang zur Wahlurne mitzuführen. 
Der Personalausweis oder Reisepass berechtigt ebenfalls zur Stimmabgabe im vorgesehenen Wahllokal, sofern man im Wählerverzeichnis eingetragen und wahlberechtigt ist.