Wahl der ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen

Die nächste Schöffenwahl findet im Jahr 2023 für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 statt.

Die Bewerbungsfrist ist beendet.

Neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gibt es bei den verschiedenen Gerichtsbarkeiten auch Schöffinnen und Schöffen und ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter haben und über Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe entscheiden. 

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin / eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse oder eine bestimmte Schul- oder Berufsausbildung sind für das Amt nicht erforderlich. Durch die Ausübung des Schöffenamtes wird das Volk an Gerichtsverfahren beteiligt, da jedes Urteil „im Namen des Volkes“ gesprochen wird. 

Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichgestellt. Sie entscheiden mit, ob eine angeklagte Person schuldig ist oder nicht und auch über das Strafmaß. Da bei diesen Entscheidungen eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist, kann im deutschen Strafprozess niemand gegen die Stimmen beider zum Schöffenamt berufenen Personen verurteilt werden.

Die Stadt Duisburg ist bei der Wahl zu folgenden ehrenamtlichen Richterämtern beteiligt:

Schöffinnen und Schöffen werden für die Strafkammer des Landgerichts Duisburg sowie für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Duisburg, Duisburg-Ruhrort und Duisburg-Hamborn gewählt. 

Duisburger Bürgerinnen und Bürger, die dieses Ehrenamt ausüben möchten, können sich bei der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik - Wahlamt - schriftlich bewerben.

Unabdingbare Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind u. a.:

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Höchstalter: 69 Jahre
  • in Duisburg wohnhaft
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (kann nur durch Richterspruch aberkannt werden)

Bewerbung:

Bewerbungen für die Amtsperiode 2024 - 2028 werden ab sofort entgegengenommen.

Aus diesen Bewerbungen wird im Frühjahr 2023 eine Vorschlagsliste erstellt, über die dann im Rat der Stadt abgestimmt wird. Die beschlossene Vorschlagsliste wird eine Woche öffentlich ausgelegt und danach an das zuständige Gericht weitergeleitet.  Vom Schöffenwahlausschuss wird dann die notwendige Anzahl der Schöffinnen und Schöffen ausgewählt. Gleichzeitig werden Ersatzschöffinnen und -schöffen gewählt, die im Vertretungsfall an die Stelle der Hauptschöffinnen und -schöffen treten.

Beschlussvorlage Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 - 2028 hier: Aufstellung der Vorschlagslisten

Frau Peschmann
Sachbearbeiterin (Recht)

Bezüglich der Jugendschöffenwahl wenden Sie sich bitte an das Jugendamt Duisburg.