Handelsartenschutz

Der Mensch hält bereits seit Urzeiten Haustiere und schmückt seine Behausung gerne mit Pflanzen. Gerade die Nachfrage nach Exoten in der Neuzeit führt neben dem Verlust von Lebensräumen zu einem Rückgang der Biodiversität in den Herkunftsgebieten der Arten.

Handel mit geschützten Arten

Noch immer ist der Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten ein einträgliches Geschäft. Auf Grund der globalen Vernetzung sind in der Vergangenheit viele seltene Arten verschleppt und gehandelt worden. Teilweise sind manche Arten vom Aussterben bedroht.

Bereits in den 1970er Jahren wurde von der Weltgemeinschaft erkannt, dass ein unkontrollierter Handel mit Exoten rasch zum Aussterben bedeutender Arten wie z.B. dem Afrikanischen Elefanten führen würde. Ferner mussten Anreize geschaffen werden, um den illegalen Handel mit Tieren und Pflanzen einzudämmen.

So wurde 1973 das Abkommen über den internationalen Handel mit geführdeten Tier- und Pflanzenarten (CITES (Öffnet in einem neuen Tab)), auch bekannt als "Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Öffnet in einem neuen Tab)", beschlossen, um den weltweiten Handel durch ein Zertifizierungssystem zu kontrollieren.

1984 setzte die EG eine eigene Verordnung zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen in Kraft. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. der Bundesartenschutzverordnung (Öffnet in einem neuen Tab)(BArtSchV) erweiterte den Katalog auf die heimische Tier- und Pflanzenwelt.

Die Einhaltung dieser internationalen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen für den Artenschutz überwacht die zuständige Untere Naturschutzbehörde.

So einfach es ist, z. B. Tiere im Fachhandel oder von Privat zu erwerben, ist kaum jemandem bewusst, dass Handel und Privatbesitz von besonders oder streng geschützten Arten nur in nachweislichen Ausnahmefällen erlaubt sind.