Wespen und Hornissen

Wespen und Hornissen im Sommer - kein Grund zur Panik!

Wespen und Hornissen tragen als Raubinsekten zur Verminderung von Schadinsekten bei und sind für die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts wichtig.

Wann dürfen Wespennester bekämpft werden?

Wespen und Hornissen sind geschützte Arten

Grundsätzlich genießen alle Wespenarten den Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).

Arten wie die Hornisse, die Sächsische oder Gallische Wespe sind nach § 44 BNatSchG besonders geschützt. Ihre Nester dürfen nur in besonderen Fällen beseitigt werden. Hierzu ist eine entsprechende Genehmigung durch die Untere Landschaftsbehörde notwendig. Sie ist beim Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, schriftlich zu beantragen.

Liegt die Befreiung vor, kann das Nest durch einen Schädlingsbekämpfer beseitigt oder umgesetzt werden. Anschriften zu Schädlingsbekämpfern finden Sie im Internet oder auf den Gelben Seiten.

Die beiden Arten Deutsche und Gemeine Wespe (Paravespula germanica und Paravespula vulgaris) genießen den allgemeinen Artenschutz nach § 39 BNatSchG. Auch ihre Nester dürfen nur in begründeten Fällen entfernt werden. Eine gesonderte Genehmigung ist nicht notwendig.

Welche Art betroffen ist, kann in der Regel nur ein Fachmann (Imker, Schädlingsbekämpfer) beurteilen. Daher ist von einer eigenständigen Bekämpfung eines Wespennestes (z.B. durch Sprays aus dem Baumarkt) abzuraten.

In jedem Fall ist die Umsiedelung eines Nestes der Vernichtung vorzuziehen!

Denken Sie unbedingt daran, dass...

  • die Umsetzung und/oder eine Beseitigung von Nestern durch Fachleute mit Kosten bzw. Aufwandsentschädigung für Sie verbunden sind.
  • die artenschutzrechtliche Befreiung vor der Entfernung der Nester vorliegen muss. Wer ohne eine Genehmigung die vorgenannten Insektennester beschädigt oder zerstört, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 € belegt werden.