Heckenschnitt

Hecken spielen eine wichtige Rolle beim Schutz der Artenvielfalt, da zahlreiche Tierarten in Hecken Schutz und Lebensraum finden.

Sträucher und Hecken dürfen deshalb laut Bundesnaturschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab)nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar stark zurückgeschnitten werden.

Aber auch wenn radikale Schnittmaßnahmen im Winter generell erlaubt sind, muss immer zuvor sichergestellt werden, dass keine Kleintiere im Gehölz ihren Winterschlaf verbringen.

Im Zeitraum zwischen 1. März und 30. September ist es hingegen strikt verboten, Hecken und Sträucher stark zurückzuschneiden. In diesem Zeitraum sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. 

Darunter versteht man leichte Pflegeschnitte, die sich auf den diesjährigen Zuwachs beschränken.

Handelt es sich jedoch um eine Hecke mit nistenden Vögeln oder Brutstätten von Kleinsäugern, ist stets das grundsätzliche Verbot, wild lebende Tiere zu stören, (Öffnet in einem neuen Tab) zu beachten.

Es ist verboten,

  • wild lebende Vögel und Kleintiere mutwillig zu stören, zu beunruhigen, zu verletzen oder gar zu töten
  • Lebens- und Brutstätten wild lebender Tiere ohne nachvollziehbaren Grund zu beschädigen oder zu zerstören.

Diese strikten Regeln dienen dem Natur- und Artenschutz, insbesondere dem Schutz von kleinen Tieren, die in Gehölzen nisten und Schutz suchen. Im Frühjahr beginnen viele Arten, in Hecken, Bäumen und Sträuchern Nester und Bruthöhlen zu bauen. Sie brauchen die geschützte Umgebung, um ungestört ihre Jungen aufzuziehen. Wenn sie durch sommerliche Schnittmaßnahmen gestört werden, verwaisen sie unter Umständen ihre Brut.