Mit Holz wird leider nicht immer richtig geheizt. Das kostet Geld und führt zu vermeidbaren Umweltbelastungen durch geruchsintensive Stoffe, Staub, Ruß, Teer, Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe.
Holz hat einen hohen Anteil brennbarer Gase und im waldfrischen Zustand einen hohen Wassergehalt. Diese Eigenschaften erfordern besondere Maßnahmen, um mit Holz wirtschaftlich und vor allem ohne unzumutbare Belästigungen der Nachbarn zu heizen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks NRW haben jetzt gemeinsam die Broschüre "Richtig heizen mit Holz" erarbeitet. Diese Broschüre ist im Rahmen des Projektes "Landesweite Reduzierung von Feinstaub aus Hausbrandanlagen" erstellt worden, das vom NRW-Umweltministerium und dem Cluster Umwelttechnologien unterstützt wird. Die Beratung der Betreiber zu fördern, ist ein Schwerpunkt des Projektes.
Broschüre Richtig heizen mit Holz (Öffnet in einem neuen Tab)
Unsere Empfehlungen können helfen weniger Feinstaub und Gerüche zu verursachen:
- Nur geeignetes Holz verwenden
- Holz nur verbrennen, wenn der Feuchtegehalt unter 25 Prozent liegt
- Zum Anheizen ausschließlich dünnes Holz oder Holzspäne aus naturbelassenem Holz verwenden
- Für ausreichende Zufuhr von Verbrennungsluft sorgen
- Beim Heizen mit Holz muss ein Schwelbrand (oder Schwachlastbetrieb) durch Drosselung der Luftzufuhr vermieden werden.
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV)
Neufassung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV) Am 22.03.2010 ist die Novellierung der Kleinfeuerungsanlagenverordnung in Kraft getreten. Gegenüber der bisherigen Rechtslage wird der Anwendungsbereich für Öl- und Gasheizungen sowie für Festbrennstoffheizungsanlagen nun auch auf Kaminöfen (sogenannte Einzelraumfeuerungsstätten) erweitert. Die aktuellen Regelungen stehen in der neuen Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, der "1. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (1. BImSchV)."
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV) (Öffnet in einem neuen Tab)